DHBW Stuttgart als „Beispiel guter Praxis“ für Antidiskriminierung gewählt
Im Flyer „Nein sagen!“ finden sich erste Handlungshinweise und Beratungsmöglichkeiten an der DHBW für alle Interessierten. Der ausführliche Handlungsleitfaden „Wer zu nah kommt, geht zu weit“ klärt den Begriff der sexuellen Belästigung und erläutert den Beschwerdeweg sowie den rechtlichen Rahmen und richtet sich vornehmlich an die Studiengangsleitungen.
Besonders wichtig war dem Team der Ansprechpersonen, dass Betroffenen in einer krisenhaften Situation zuallererst ein vertrauliches und sensibel geführtes Beratungsgespräch angeboten wird. Darauf weist auch die dritte Veröffentlichung mit dem Untertitel „Hinweise zur Erstberatung“ hin. Die Betonung von guter Beratung wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als die Besonderheit herausgestellt, welche die Veröffentlichungen der DHBW gegenüber ähnlichen Publikationen anderer Institutionen auszeichnet, und wurde deshalb als ein Beispiel guter Praxis ausgewählt.
In dieser Sammlung von "Beispielen guter Praxis" gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden 25 beispielhafte Maßnahmen vorgestellt, mit denen öffentliche und private Arbeitgeber sich klar gegen sexuelle Belästigung positionieren.