Rückblick: Fachtagung an der DHBW Stuttgart zum Umgang mit psychisch auffälligen Personen
"Nur auffällig oder krank? Nur lästig oder gefährlich? Zur Schwierigkeit eines angemessenen Umgangs von Gesellschaft, Strafjustiz und Sozialer Arbeit im Umgang mit psychisch auffälligen Personen“ lautete das Thema der Fachtagung, zu der rund 250 Fachleute und Studierende an die DHBW Stuttgart kamen.
Auffälliges Verhalten begegnet uns im Alltag nicht selten, zum Beispiel auf dem Nachhauseweg in der U-Bahn oder auf offener Straße beim Weg zur Arbeit, manchmal auch im nahen Umfeld der Familie. Schnell liegt der Gedanke nahe, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Eine klare Grenze zwischen auffälligem Verhalten und dem Vorhandensein einer psychischen Störung zu ziehen, ist nicht nur schwierig, sondern für einen Laien nahezu unmöglich. Selbst für Fachkräfte ist es nicht immer einfach, auffälliges Verhalten von Adressatinnen und Adressaten richtig einzuschätzen.
Assoziationen zu psychischen Störungen gibt es viele, häufig sind sie negativ. So schreibt Christoph Haiß, Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart, in seinem Vorwort zur Tagung, dass psychische Störungen zwar nicht zwangsläufig mit Gefährlichkeit einhergehen, dass sie jedoch in Verbindung zu straffälligem Verhalten stehen können und in solchen Fällen die Menschen stark verunsichern, manchmal sogar verängstigen.
Was bedeutet dies nun konkret für den Alltag und das berufliche Handeln? Dieser Frage wurde auf der Tagung der Bewährungshilfe Stuttgart / PräventSozial gemeinnützige GmbH nachgegangen. Hierfür referierten Professor Dr. Tanja Henking, Dr. Bernd Langer, Dr. Joachim Obergfell-Fuchs, Rosel Titze, Dr. Ulrich Seidl, Ute Jentzsch und Lars Groven zu unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten rund ums Tagungsthema: Vom „Umgang mit bedrohlichen Situationen und Deeskalation im öffentlichen Raum“ über „Psychisch Auffällige im Regelvollzug“ bis hin zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“.
Zum Gelingen der Tagung trugen neben spannenden Vorträgen und vier 5-minütigen Blitzlichtern aus der Praxis auch die Räumlichkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart bei. Professor Dr. Günther Rieger, Leiter des Studiengangs Soziale Dienste in der Justiz und Vorstandsmitglied der Bewährungshilfe Stuttgart e.V., erkannte Synergieeffekte zwischen Lehre und Praxis und regte an, die Tagung in einem Hörsaal der Hochschule zu veranstalten, wodurch auch Studierende der Sozialen Arbeit profitierten.