Skip to main content

Beratung bei sexueller Belästigung und Diskriminierung

Beratung bei sexueller Belästigung und Diskriminierung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, während des Studiums oder im privaten Umfeld ist leider Realität und kann jede*n treffen. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt unsere Hochschule deshalb Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.

Betroffene benötigen innere Stärke und persönlichen Mut, um Grenzüberschreitungen zu artikulieren und zu stoppen. Oftmals brauchen Sie dabei Unterstützung oder eine Person, der sie sich anvertrauen können.

Zu sexueller Belästigung zählt jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von Betroffenen unerwünscht ist und sie in ihrer Würde verletzt. Ganz egal, ob es sich um sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder sexuelle Gewalt handelt. Dieses Verhalten verletzt Persönlichkeitsrechte, kann die Arbeits- und Studierfähigkeit sowie die Gesundheit der Betroffenen schädigen.

Wir möchten Betroffene ermutigen, sexuelle Belästigung nicht hinzunehmen. Werden Sie aktiv und machen Sie Ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich. Wenden Sie sich an Personen, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch.

Gerne informieren und unterstützen wir Sie – vertraulich und kostenlos.
Dabei unterliegen wir stets der Schweigepflicht und unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung. Unser Angebot umfasst:

  • Telefonische, persönliche oder Beratung per E-Mail
  • Informationen und Empfehlungen für weitere Hilfsangebote und Fach-Beratungsstellen
  • Entgegennahme offizieller Beschwerden

Aktuelles

Workshop: Zeig Zivilcourage – was wir tun können?!

Grenzverletzendes Verhalten kann als Diskriminierung, Beleidigung, Mobbing oder Missbrauch daherkommen. Die meisten Menschen stehen daneben oder kommen dazu und fühlen sich selbst erst mal hilflos: Was tun und vor allem wie? Antworten auf diese Fragen gab es beim Workshop „Zeig Zivilcourage“, der Ende November an der DHBW Stuttgart stattfand.

Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung landesweit geschult 

Im Juli 2023 veranstaltete das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg in den Räumen der DHBW Stuttgart eine Schulung für Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung. Rund 140 Teilnehmende aus Hochschulen und Landeseinrichtungen nahmen das vielfältige Angebot mit Vorträgen und Workshops wahr. 

Schulungsmaterialien:

Auszeichnung als Beispiel guter Praxis von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Das Team der Ansprechpersonen im Falle sexueller Belästigung und Diskriminierung der DHBW Stuttgart hat Ende 2019 drei Veröffentlichungen herausgegeben, diese wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Beispiel guter Praxis geehrt.

Ansprechpersonen

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Ansprechpersonen aus Professor*innenschaft und Beratung wenden. Selbstverständlich gilt bei diesen Gesprächen strenge Vertraulichkeit und gesetzliche Schweigepflicht.

Die Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung & Diskriminierung stellen sich vor

Vertrauensanwältin für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Wer eine juristische Erstberatung zu einem konkreten Sachverhalt benötigt, kann sich - auf Wunsch auch anonym - an die Vertrauensanwältin wenden.