Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Mitarbeitende
Das Diskriminierungsverbot ist unter anderem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt. Beschäftigte können sich im Falle einer Diskriminierung aufgrund
- rassistischer Zuschreibung oder ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexueller Identität
an die Ansprechperson für Antidiskriminierung, AGG Beauftragte wenden.
Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei dieser Stelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einem der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Die Beschwerdestelle ist ein Baustein im Rahmen aller Beratungs- und Hilfsangebote und steht den Mitarbeitenden ergänzend zur Verfügung. Alternativ zur Beschwerdestelle stehen den Beschäftigten bei Diskriminierung selbstverständlich auch alle anderen Beratungs- und Hilfsangebote der Hochschule sowie der örtliche Personalrat als Anlaufstelle zur Verfügung.
Hilfreiche Informationen und weiterführende Links:
- Erklärvideo: Was ist Diskriminierung?
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(Informationen, Beratung und Unterstützung für Betroffene) - Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS)
Ansprechperson
AGG-Beauftragte für Mitarbeitende der DHBW Stuttgart: