Vereinbarkeit von Pflege, Beruf oder Studium
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Die Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und Beruf oder Studium können zur Herausforderung werden.
Grundsätzlich kann eine Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Eine Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegezeitgesetz liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – und mit der mindestens in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, die am Beginn einer Pflegebedürftigkeit stehen:
Eine langsame Verschlechterung der Situation liegt vor, bei der der Bedarf an Unterstützung schrittweise steigt.
Hinweise zur Notwendigkeit zur Pflege und Versorgung können sich ankündigen, wenn:
- Kleine Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen,
- Kraft und körperliche Fähigkeiten nachlassen,
- sich psychische Auffälligkeiten bemerkbar machen oder
- die Haushaltführung zunehmend Probleme bereitet
Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die sehr individuell und mit Rücksicht auf Vorlieben und Gewohnheiten der hilfsbedürftigen Person helfen können. Wenn sich eine Pflegesituation ankündigt, haben Sie in der Regel Zeit, sich vorab zu informieren, sich auszutauschen, zu besprechen und auszuprobieren und sich bereits auf die nächste Stufe vorzubereiten.
Unfälle und Erkrankungen können zu einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen führen – unabhängig vom Alter der Betroffenen. Primär geht es jetzt um die Organisation und Versorgung der Pflege, vielleicht auch um eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Entscheidungen sind weitreichend und können emotional sehr belastend sein, da sie meist unter Zeitdruck getroffen werden müssen. Hier sollten Sie sich dringend von Expert*innen beraten lassen und das weitere Vorgehen mit nahestehenden Menschen besprechen.
Bei allen Entscheidungen kann die Berücksichtigung dieser Kriterien hilfreich sein:
- Eigene Vorstellungen und Ansprüche
- Wünsche der* des zu Betreuenden
- Erfordernisse an den Pflege- und Versorgungsbedarf (Pflegestufe, Mobilität, usw.)
- unabhängige Prüfkriterien für Einrichtungen (z.B. von Krankenkassen oder Verbraucherverbänden)
Informationen für Studierende mit Pflegeverantwortung
An der DHBW können sich Studierende mit Pflegeverantwortung gemäß § 61 LHG beurlauben lassen. Der Studienvertrag verlängert sich um die Dauer der Beurlaubung.
Erst Schritte im Pflegefall:
- eine erste Beratung und Informationen zu Anlaufstellen erhalten Sie bei unserem Pflege-Guide
- Informieren Sie Ihren Dualen Partner über Ihre Pflegesituation
- Sprechen Sie mit Ihrer Studiengangsleitung über Ihren Studienverlaufs um alle Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung auszuschöpfen
- Bei Fragen zum Prüfungsrecht und der Beurlaubung kann Ihnen das Prüfungsamt weiterhelfen
Antrag auf Beurlaubung im Studium
Informationen für Beschäftige mit Pflegeverantwortung
Erste Informationen und Beratung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder Studium bieten Ihnen die von der DHBW Stuttgart ernannten Pflege-Guides.
Pflege-Guides
- sind Vertrauenspersonen für alle, die bereits pflegen oder sich auf diese Situation vorbereiten wollen
- geben einen Überblick über die ersten Schritte im Pflegefall
- informieren über die gesetzlichen Strukturen und innerbetrieblichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
- vermitteln Adressen zu den relevanten externen Anlaufstellen und Hilfsangeboten
Erste Schritte im Pflegefall:
- eine erste Beratung und Informationen zu Anlaufstellen erhalten Sie bei unserem Pflege-Guide
- sprechen Sie mit der Personalabteilung (Beurlaubung, Sonderurlaub, Freistellung, Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice)
- informieren Sie Ihre* Ihren Vorgesetzen
Weitere Informationen und Links
- Pflegestützpunkt Stuttgart (PDF)
- Wege zur Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ratgeber Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
- Pflegezeitgesetz: PflegeZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI): SGB 11 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Notfallmappe DHBW (PDF)
- Schritte zur familiären Pflege DHBW (PDF)
Pflege-Guide der DHBW Stuttgart
- Gudrun Reitz / Tel.: 0711/1849-601 / E-Mail: gudrun.reitz@dhbw-stuttgart.de