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Gleichstellung

Jede Hochschule hat den Auftrag, für Chancengleichheit von Frauen und Männern Sorge zu tragen. Für die Studierenden und die Professor*innenschaft ist dafür die Gleichstellungsbeauftragte verantwortlich, für die Beschäftigten nimmt diese Aufgabe die Beauftragte für Chancengleichheit wahr. Seit 2012 unterstützt ein eigens dafür eingerichtetes Gleichstellungsbüro diese in allen Belangen.

Gleichstellungsbeauftragte

Für Studierende und Professor*innenschaft

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie fördert die Erhöhung der Frauenanteile in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Zudem sorgt sie für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.

Die DHBW Stuttgart mit dem Campus Horb hat eine Gleichstellungsbeauftrage und mehrere Stellvertreterinnen, die – wenn möglich – aus den Fakultäten Technik, Wirtschaft und Sozialwesen kommen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied des Örtlichen Hochschulrats und des Örtlichen Senats und an Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus berät sie Frauen in Fragen der Förderung, informiert über familienfreundliches Studium und Studieren mit Kindern und unterstützt Betroffene bei allen Formen von sexueller Belästigung, Gewalt und Mobbing. Zur Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben hat die Hochschule ein Gleichstellungsbüro eingerichtet.

Gleichstellungsbeauftragte der DHBW Stuttgart

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der DHBW

Prof. Dr. Sabine Möbs / E-Mail: sabine.moebs@dhbw.de / Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Beauftragte für Chancengleichheit

Für Beschäftigte der DHBW Stuttgart

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Zu ihren Aufgaben zählt, Frauen beruflich zu fördern, um die Zugangs- und Aufstiegschancen zu verbessern. Außerdem unterstützt sie die Hochschulleitung dabei, das Chancengleichheitsgesetz und den Chancengleichheitsplan umzusetzen. 

Die Beauftragte für Chancengleichheit wird unter anderem beteiligt bei Personalauswahlgesprächen, Gremienbesetzungen, bei Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit sowie bei allen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben.

Ansprechpartnerin Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW Stuttgart
Stellvertretung
Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW

Wir für Gleichstellung 

Plakat mit der Aufschrift "Wir für Gleichstellung" und einem Gruppenbild der Gleichstellungsbeauftragten

In einem gemeinsamen Video geben die DHBW-Professorinnen und Gleichstellungsbeauftragten aller Standorte einen Einblick in die Vielfalt der Gleichstellungsarbeit. Sie berichten von erfolgreich etablierten Projekten, um auf die Bedeutung von Gleichstellung & Diversität für unsere Hochschule aufmerksam zu machen:

Weitere allgemeingültige Informationen

Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium

Die DHBW Stuttgart hat 2012 das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ erhalten für ihr Versprechen, in den kommenden Jahren umfassende Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie ermöglichen, in Angriff zu nehmen.

Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Die DHBW Stuttgart pflegt in ihrer Darstellung einen modernen Sprachgebrauch. Dazu zählt auch, Frauen und Männer in angemessener und gerechter Weise zu berücksichtigen. Eine Handreichung möchte bei der Suche nach geeigneten Formulierungen Hilfestellung und Anregung geben.

Hilfe und Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung

Betroffene benötigen innere Stärke und persönlichen Mut, um Grenzüberschreitungen zu artikulieren und zu stoppen. Hier finden Sie Informationen, an wen Sie sich wenden können.

Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungsbüro unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Chancengleichheit. Im Fokus stehen Maßnahmenkonzeption sowie Projektorganisation. Gleichzeitig fungiert das Büro als Beratungsstelle in sämtlichen Fragen zu Antidiskriminierung und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.