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Energiepreispauschale für Studierende

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten. 

Die Antragstellung erfolgt über ein vom Bund bereitgestelltes Onlineportal: www.einmalzahlung200.de.
Zur Anmeldung auf der Plattform benötigen die Studierenden einen persönlichen Zugangscode. Alle Informationen zur Energiepauschale sind auf der Seite Energiepreispauschale für Studierende zusammengefasst.