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Downloads für Lehrbeauftragte

Die Lehrtätigkeit in Nebentätigkeit ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Es gibt folgende gesetzlich definierten Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht: Die Nebentätigkeit kann von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sein, wenn die Beschäftigung als geringfügig anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte 450 € je Monat nicht überschreiten oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Darüber hinaus können gegebenenfalls weitere Ausnahmetatbestände im Einzelfall vorliegen. Die Beitragszahlung und Abklärung mit der Rentenversicherungsanstalt obliegt allein den Lehrbeauftragten bzw. den in Nebentätigkeit lehrenden Hochschullehrer*innen der DHBW.

Nützliche Links

Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg (HND BW)

Das Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg (HND BW) ist ein vom Land Baden-Württemberg geförderter Verbund der staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs. Das Netzwerk dient der Weiterentwicklung von Digitalisierungsvorhaben der Hochschullehre im Land.

e-teaching.org

Auf e-teaching.org finden Sie wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Informationen zur Gestaltung von Hochschulbildung mit digitalen Medien. Das nicht-kommerzielle Portal ist ein Angebot des Leibniz-Instituts für Wissensmedien in Tübingen.

IWM Tübingen

Das IWM ist ein außeruniversitäres Forschungsinstitut. Es wurde 2001 gegründet. In sechs Arbeits- und zwei Nachwuchsgruppen werden insbesondere Fragen des Wissenserwerbs und der Wissenskommunikation mit digitalen Medien erforscht.

Hochschulforum Digitalisierung (HFD)

Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) orchestriert den Diskurs zur Hochschulbildung im digitalen Zeitalter. Als zentraler Impulsgeber informiert, berät und vernetzt es Akteure aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.