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Beirat am Campus Horb

Der Beirat hat die Aufgabe, den Örtlichen Hochschulrat, die Leitung der Studienakademie und die Leitung der Außenstelle in wichtigen Angelegenheiten zu beraten.

Mitglieder

  • die Rektorin der DHBW Stuttgart
  • die Leiterin der Außenstelle Horb
  • der Dekan der Fakultät für Technik der DHBW Stuttgart
  • je Studiengang ein hauptberufliches Mitglied des Lehrkörpers des Campus Horb, zusätzlich die Vertretungen des Lehrkörpers aus der Fakultät für Technik im Hochschulrat
  • die Vertretungen der Ausbildungsstätten, die gleichzeitig Mitglieder des Hochschulrates in der Regel für die Technik gem. § 27b Abs. 2 Nr. 8 LHG sind
  • weitere Vertretungen der beteiligten Ausbildungsstätten
  • zwei Studierende
  • sonstige Mitglieder

Aufgaben

Hierzu gehört die Beratung z.B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Genehmigung von Semesterplänen
  • Berufung von Prüfungsausschüssen
  • Zulassung von Ausbildungsunternehmen
  • Festlegung von lokalen Profilmodulen
  • Festlegung zur Weiterentwicklung des Campus

Amtszeit

Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende und dessen Stellvertretung.