Beirat am Campus Horb
Der Beirat hat die Aufgabe, den Örtlichen Hochschulrat, die Leitung der Studienakademie und die Leitung der Außenstelle in wichtigen Angelegenheiten zu beraten.
Mitglieder
- die Rektorin der DHBW Stuttgart
- die Leiterin der Außenstelle Horb
- der Dekan der Fakultät für Technik der DHBW Stuttgart
- je Studiengang ein hauptberufliches Mitglied des Lehrkörpers des Campus Horb, zusätzlich die Vertretungen des Lehrkörpers aus der Fakultät für Technik im Hochschulrat
- die Vertretungen der Ausbildungsstätten, die gleichzeitig Mitglieder des Hochschulrates in der Regel für die Technik gem. § 27b Abs. 2 Nr. 8 LHG sind
- weitere Vertretungen der beteiligten Ausbildungsstätten
- zwei Studierende
- sonstige Mitglieder
Aufgaben
Hierzu gehört die Beratung z.B. in folgenden Angelegenheiten:
- Genehmigung von Semesterplänen
- Berufung von Prüfungsausschüssen
- Zulassung von Ausbildungsunternehmen
- Festlegung von lokalen Profilmodulen
- Festlegung zur Weiterentwicklung des Campus
Amtszeit
Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende und dessen Stellvertretung.