Organisationsstruktur & Gremien
Lokale und zentrale Organisationsstruktur
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist die erste Hochschule in Deutschland, die nach dem US-amerikanischen State University-Modell organisiert ist. Wie das Vorbild aus den USA verfügt die DHBW sowohl über eine zentrale als auch über eine dezentrale Organisationsstruktur.
Gremien
In der Gremienstruktur spiegelt sich der duale Charakter der Dualen Hochschule wider: Fast alle Gremien sind paritätisch mit Vertretern der Dualen Partner und der Hochschule besetzt. Sie entscheiden gemeinsam über die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule. Hier bietet sich den Partnerunternehmen die Möglichkeit, sich aktiv an der Konzeption und Gestaltung des dualen Studiums zu beteiligen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Landeshochschulgesetz (LHG):
- §§ 19, 20 LHG für die zentrale Organisation der Hochschule (PDF)
- §§ 20a, 27c und 27d LHG für die dezentrale Organisation der Hochschule (PDF)
- Bekanntmachung Benutzungsordnung für das DHBW Portal (PDF)
- Rahmengeschäftsordnung für die örtlichen Gremien der DHBW Stuttgart für virtuelle Gremiensitzungen (RahmenGO vG) vom 18.05.2020) (PDF)
- Verfahrensordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für den Örtlichen Hochschulrat, den Örtlichen Senat einer Studienakademie und den CAS-Rat (Nr. 7/2015, 13.03.2015 (PDF)
Jeder Standort hat einen Örtlichen Hochschulrat sowie einen Örtlichen Senat. Diese standortgebundenen Gremien begleiten die DHBW Stuttgart strategisch und sind mitverantwortlich für die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Örtlicher Hochschulrat
Zu den Aufgaben des Örtlichen Hochschulrats gehört insbesondere:
- Festlegung der standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens.
- Vorschlagsrecht für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am Standort,
- Entscheidung über Fragen des Zulassungswesens (Zulassung von Ausbildungsstätten und Studierenden)
- Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten.
- Vorschlagsrecht für die Ernennung von Ehrensenatoren
- Wahl des Rektors, des Prorektors und des weiteren Prorektors, soweit ein solcher zu ernennen ist, sowie den Leitern von Außenstellen und Studienbereichsleitern.
- Vorschlag von Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Duale Hochschule verdient gemacht haben, zur Verleihung der Bezeichnung "Senator ehrenhalber (e. h.)" oder "Senatorin ehrenhalber (e. h.)"
Örtlicher Senat
Der Örtliche Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule:
- Beschluss über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften,
- Beschlüsse über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan
- Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Hochschule,
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen
- Vorschlagsrecht zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und für die Verleihung der Bezeichnung "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin".
- Koordination der Arbeit der Fakultäten,
- Stellungnahme zum Vorschlag des Vorstandes zur Wahl des Rektors, des Prorektors und des weiteren Prorektors, soweit ein solcher zu ernennen ist, sowie des Leiters von Außenstellen und der Studienbereichsleiter.
Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule
Die Kommission für Qualitätssicherung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg berät die Organe der Dualen Hochschule und der einzelnen Studienakademien in Fragen der Qualität der Ausbildung und der Studiengänge. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die landesweite Qualitätssicherung.
Für jede Fakultät wird eine Fachkommission gebildet. Die Empfehlungen der Fachkommissionen erstrecken sich auf die überörtlichen fachlichen Angelegenheiten der an der Dualen Hochschule eingerichteten Fakultäten, insbesondere auf die Aufstellung von Studien- und Ausbildungsplänen, die die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erläutern.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Kommission für Qualitätssicherung und die Fachkommissionen eng zusammen.