Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter in der Dienststelle wahr. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. (Nachfolgend wird statt dem Begriff „Schwerbehinderte(r)“ lediglich die Abkürzung SB verwendet und für die Schwerbehindertenvertretung SBV.)
Die Vertrauensperson der SB unterstützt die an der Dienststelle beschäftigten Schwerbehinderten in allen arbeitsrelevanten Belangen und leistet gegebenenfalls die nötige Hilfe.
Weitere Arbeitsschwerpunkte:
- Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung
- Beteiligung an Einstellungsverfahren auf allen Ebenen, sofern sich SB beworben haben. Dazu gehört auch, darauf zu achten, dass schwerbehinderte Bewerber*innen eingeladen werden.
- Damit eng verbunden ist ebenso, darauf einzuwirken, dass der Arbeitgeber die vorgeschriebene Pflichtquote erfüllt.
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern wie Integrationsamt, Arbeitsagenturen, Rententrägern usw.
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat
- Prävention
- Umsetzung und Fortschreibung der Integrationsvereinbarung
Im Zuge des AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) ist es wahrscheinlich, dass zukünftig zwischen „Schwerbehinderten“ und „Behinderten“ nicht mehr unterschieden wird. Dann vertritt die SBV auch die Belange aller Behinderten.
Integrationsvereinbarung: