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Studienkosten & Finanzierung

Unsere Studierenden erhalten die Zahlungsinformation per E-Mail. Bitte prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren E-Mail Posteingang und auch Ihren Spamordner. 

Bitte bezahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang September für das Wintersemester und Mitte Februar für das Sommersemester zugestellt. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.

Falls Sie bis zum Semesterbeginn 01.10. oder  01.04. keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, melden Sie sich bitte aktiv per E-Mail: gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de

Die Erstsemester erhalten das Informationsschreiben, die Zahlungsinformation vom Gebührenmanagement auf Ihr privates E-Mail-Konto, das Sie auf Ihrem Studienvertrag angegeben haben.

Die höheren Semester werden wie bisher die Zahlungsinformation vom Gebührenmanagement auf Ihr Lehre E-Mail-Konto der DHBW Stuttgart Campus Horb erhalten bzw. über die Zahlung(en) informiert.

Beachten Sie: Der E-Mailversand kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen. Bei einer eingerichteten Weiterleitung könnte die E-Mail in Ihren Spamordner gelandet sein. 

Für die Zweitstudiengebührenbescheide und Internationale Studiengebührenbescheide erfolgt ein separater Versendungslauf per Post.

Verwaltungskostenbeitrag

In Baden-Württemberg wird für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro pro Jahr erhoben. Er ist immer zum 1. Oktober fällig.

Studierendenwerksbeitrag

Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Stuttgart  ist ab dem Studienjahr 2024/2025 ein Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 193,00 Euro pro Studienjahr fällig. Er ist immer zum 1. Oktober fällig.

Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags

Gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart §3, Abs. (3) kann der Beitrag nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden. Weitere Informationen finden Sie hierzu in der Beitragsordnung des Studierendenwerks .

Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag (siehe Rückerstattung Studierendenwerksbeitrag) unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist aus der Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerks zu entnehmen.

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft (im Folgenden Studierendenschaft) der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studierendenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung.

Der zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt 12 € und ist zum 01. Oktober jeden Jahres fällig.

Studiengebühren für ein Zweitstudium und für internationale Studierende

Internationale Studierende: Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt 1.500 Euro/Semester. Internationale Studierende, die eine inländische (in Deutschland erworbene) Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Weitere Informationen hierzu findest du hier.

Zweitstudium: Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 Euro/Semester. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei. Weitere Informationen hierzu findest du hier.

Zahlungsmodalitäten

Auf der Zahlungsaufforderung finden Sie alle Informationen, damit Ihre Zahlung an der richtigen Stelle ankommt. Bitte geben Sie auf Ihrer Zahlungsanweisung den Verwendungszweck, Rechnungsnummer, usw. korrekt an. Der Zahlungseingang muss bis spätestens zum Fälligkeitstermin erfolgen.

Bei Zahlungen aus dem Ausland können Gebühren anfallen, die Sie ggf. zusätzlich bezahlen müssen. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung.

Geben Sie bitte unbedingt nur den angegebenen "Verwendungszweck" auf Ihrer Überweisung an, ohne jegliche sonstigen Zusätze bzw. interne Rechnungsnummern und Vermerke.

Hinweis: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einer Zahlung zusammen überwiesen werden.

Mahngebühren

Im Falle einer schriftlichen Mahnung erhebt die Landesoberkasse (LOK) eine Mahngebühr und ggf. einen Säumniszuschlag.

Zahlungsverzug

Gemäß § 62 Abs. 2  Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen.

Ansprechpersonen

Sengül Turan / Tel.: 07451/521-120 / E-Mail: gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de