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FAQ zu den Studierendenbeiträgen am Campus Horb

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Studierendenbeiträgen am Campus Horb.

Benachrichtigung

Ja, alle Studierende erhalten nach der Immatrikulation ein Infoschreiben/eine Zahlungsinformation per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsinformation ausschließlich elektronisch erfolgt. Die Erstsemester erhalten das Infoschreiben/die Zahlungsinformation auf Ihr privates E-Mail- Konto. Die höheren Semester erhalten die Zahlungsinformation auf Ihr Lehre E-Mail-Konto. Bitte warten Sie mit der Zahlung den Zugang dieser Information ab!

Leider ist das technisch nicht möglich. Gerne können Sie bei uns unter gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de nachfragen, ob Ihre Zahlung eingegangen ist.

Die Zahlungsinformationen ab Wintersemester 2023/2024 können Sie in Ihrem DUALIS-WebClient abrufen.

Zahlung

Beitragspflichtig sind alle an den Stichtagen 1. Oktober, bzw. 1. April immatrikulierten Studierenden. Beiträge müssen auch während einer Beurlaubung und während eines Auslandssemesters bezahlt werden.

Die Beitragspflicht gilt auch für Studierende, die aufgrund einer Studienverlängerung nach dem 01.10. bzw. 01.04. immatrikuliert sind.

Bitte überweisen Sie, unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks, an das Konto der DHBW. Die Bankverbindung und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie Ihrer Zahlungsinfo.

Um eine korrekte Verbuchung Ihrer Überweisung zu gewährleisten, benötigen wir genau die in der Zahlungsaufforderung erbetenen Angaben.

Bei Zahlungen aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung.  Legen Sie keine Daueraufträge an! Die Beiträge können sich jedes Semester ändern.

Zahlungstermine sind:

  • Studierendenwerksbeitrag: Pro Studienjahr, fällig immer zum 01.10. des Jahres
  • Verwaltungskostenbeitrag: Pro Studienjahr, fällig immer zum 01.10. des Jahres
  • Studierendenschaftsbeitrag: pro Studienjahr, fällig immer zum 01.10. des Jahres
  • Studiengebühren für ein Zweitstudium: Pro Semester, fällig immer zum 01.10. und 01.04. des Jahres
  • Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland: Pro Semester, fällig immer zum 01.10. und 01.04. des Jahres

Ja, da Sie weiterhin an unserer Hochschule immatrikuliert sind (kein Auslandssemester), werden die Beiträge vollumfänglich fällig.

Bitte lassen Sie uns unter gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de einen Zahlungsnachweis zukommen (Foto bzw. Screenshot der Überweisung).

Sie sind zahlungspflichtige Person. Ihr Dualer Partner kann weder eine Rechnung noch eine Zahlungsquittung von uns erhalten.

Sollte Ihr studienbegleitendes Unternehmen die Beiträge übernehmen, so ist dies im Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu regeln.

Sollte Ihr Unternehmen Ihre Beiträge oder Gebühren direkt an die Hochschule überweisen, dann weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass diese als Einzelüberweisung für den/die jeweiligen Studierenden erfolgen muss. Sammelüberweisungen können nicht zugeordnet werden und lösen deshalb möglicherweise Mahnungen aus.

Prüfen Sie Ihren Kontostand – eventuell hat die Landesoberkasse (LOK) Ihnen den geringen Betrag bereits wieder zurück überwiesen. Falls nicht, weisen Sie einfach unter dem bekannten Verwendungszweck den offenen Restbetrag an. Eine Benachrichtigung an uns ist nicht notwendig. Vermeiden Sie unbedingt im Verwendungszweck Zusätze, wie z. B. „Restzahlung“!

Bei einer verspäteten Zahlung, nach dem 01.10. / 01.04., erhalten Sie von der Landesoberkasse (LOK) eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen. Bitte beachten Sie, dass die LOK im 14-tägigen Rhythmus mahnt. Bei einer Nichtzahlung gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen. Nach der Mahnung durch die Landesoberkasse wenden Sie sich bei Rückfragen bitte immer an diese:
E-Mail: poststelle@lok.bwl.de .

Damit die LOK die Anfrage richtig zuordnen und schnellst möglich bearbeiten kann sollte Ihre Email folgende Angaben enthalten:

  • Ihre @dhbw.de Emailadresse
  • Standort: DHBW Horb
  • Matrikelnummer
  • vollständiger Name
  • Adresse
  • Sollten Sie ein Mahnschreiben erhalten haben, dann bitte zusätzlich Beleg und Referenznummer angeben
     

Ja, die Rücküberweisung erfolgt automatisch über die Landesoberkasse (LOK). Sollten Sie keinen Zahlungseingang vermerken, kontaktieren Sie uns bitte unter gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de

Nachweis

Nein, generell stellen wir als Hochschule keine Rechnungen aus. Übernimmt der Betrieb die Beiträge geht er auf eine Schuld Dritte ein. Aus Datenschutzgründen dürfen keine Zahlungsinformationen auf den Dualen Partner ausgestellt werden. Sie als Studierende sind bei uns immatrikuliert, somit zahlungspflichtig und unser Ansprechpartner.

Nur in Ausnahmefällen. Die Beiträge werden kraft Gesetzes fällig! Als Zahlungsnachweis genügen unsere Infoschreiben in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug. Sollten Sie dennoch eine Quittung benötigen, senden Sie eine entsprechende Anfrage an gebuehren@hb.dhbw-stuttgart.de. Die Bescheinigung kann nur gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Für immatrikulierte Studierende ist das eine Höhe von 12,00 € und für ehemalige Studis ist das eine Höhe von 30,00 €.