Vergütung
Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.
Im Bereich Sozialwesen sind mindestens Vergütungen des Ausbildungstarifvertrags bei Bund und Ländern zugrunde zu legen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung im Studienbereich Sozialwesen.