Bescheinigungen und Beglaubigungen
Für Bescheinigungen bzw. Beglaubigungen fallen Gebühren an:
Bitte kontaktieren Sie für die Beantragung das jeweilige Studiensekretariat.
Bescheinigungen
Auf Antrag stellen wir Ihnen Bescheinigungen für zurückliegende oder aktuelle Semester zu folgenden Themen aus:
- BAföG (Antrag, Rückerstattung)
- Exmatrikulation (die erste Bescheinigung für noch immatrikulierte Studierende ist kostenfrei)
- Gleichwertigkeit Diplom-Bachelor (Äquivalenzbescheinigung)
- Rentenversicherung
- Semesternotenbescheid
- Sonstige Bescheinigungen nach Ihrer Vorlage z. B. für Masterstudiengänge, über Studieninhalte, Noten etc. (englischsprachige Übersetzungen der Abschlussurkunden, Abschlusszeugnisse sowie der Notenbescheinigungen und Studieninhalte sind nicht möglich)
- Studienbescheinigung
- Studienverlauf
- Transcript of Records
- Unbedenklichkeit des Prüfungsanspruches
Beglaubigung von Abschlussdokumenten
Auf Antrag werden Beglaubigungen von Abschlussdokumenten der BA bzw. DHBW Stuttgart (Diplom-Zeugnis und -Urkunde, Bachelor-Zeugnis und -Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records/Notenbescheinigung) erstellt.
Einzureichen sind:
- der ausgefüllte Beglaubigungsantrag.
- das jeweilige Original (mit Unterschrift des Unterschriftsbefugten der BA bzw. DHBW Stuttgart und Präge-/ Farbdrucksiegel). Bei dem Transcript of Records ist das Original ohne Unterschrift ausreichend.
- die gewünschte Anzahl an einwandfreien und vollständigen Fotokopien des Originals.
Beantragung: Bitte kontaktieren Sie das Studiensekretariat Ihres Studiengangs.
Kosten: Für die Beglaubigung wird eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung / Gebührensatzung fällig.
Hinweis: Nicht beglaubigt werden können Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Reisepässe und Personalausweise, ausländische Zeugnisse und Urkunden sowie Schulzeugnisse.