Downloads für Lehrbeauftragte
Die Lehrtätigkeit in Nebentätigkeit ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Es gibt folgende gesetzlich definierte Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht: Die Nebentätigkeit kann von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sein, wenn die Beschäftigung als geringfügig anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte 450 Euro je Monat nicht überschreiten oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Darüber hinaus können gegebenenfalls weitere Ausnahmetatbestände im Einzelfall vorliegen. Die Beitragszahlung und Abklärung mit der Rentenversicherungsanstalt obliegt allein den Lehrbeauftragten bzw. den in Nebentätigkeit lehrenden Hochschullehrer*innen der DHBW.
- Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Festlegung von Vergütungen für Lehraufträge in den Bachelor-Studiengängen (Vergütungssatzung der DHBW) einschließlich der Ersten Änderungssatzung (Vergütungssatzung der DHBW) (Amtliche Bekanntmachung Nr. 24/2020, 27.07.2020) (PDF)
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Festlegung von Vergütungen für Lehraufträge in den Bachelor-Studiengängen (Vergütungssatzung der DHBW) (Amtliche Bekanntmachung Nr. 23/2020, 27.07.2020) (PDF)