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Bachelorarbeit

Formaler Rahmen

Die Bachelorarbeit zählt gemäß § 5 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für die Fakultät Wirtschaft zu den Prüfungsleistungen.

Laut § 18 Abs. 2 hat die schriftliche Anmeldung durch Studierende spätestens zu dem von der DHBW festgesetzten Termin in Moodle zu erfolgen. Wird dieser Anmeldetermin ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, ist die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.

Für eine erfolgreich bestandene Bachelorarbeit erhält der Studierende 12 ECTS. Unabhängig von dieser ECTS-Punktezahl geht die Bachelorarbeit mit einem Gewicht von 20 Prozent in die Gesamtnote des Bachelorstudiums ein. Der Umfang einer Bachelorarbeit beträgt in der Regel 40 bis 60 Seiten.

Zielsetzung

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisbezogene Problemstellung zu bearbeiten.

Dies soll unter Anwendung praktischer Methoden und wissenschaftlicher Erkenntnisse selbstständig erfolgen.

Kompetenzen, die der/die Studierende durch die Bachelorarbeit nachzuweisen hat:

  • Fundierte und umfassende fachliche Kenntnisse
  • Fähigkeit zu analytischem und systematischem Denken
  • Fähigkeit zu kritisch-konstruktivem Denken
  • Kenntnis spezifischer Praxisprozesse
  • Fähigkeit zur Umsetzung in der Praxis
  • Fähigkeit, in wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen zu argumentieren
  • Dokumentation von Bewertungsfähigkeit
  • Anwendung von Problemlösungstechniken
  • Anwendung von Projektmanagementtechniken

Gendersensible Sprache

Das Deutsche bietet eine Fülle an Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Es gibt dafür allerdings keine Norm. 

Die DHBW hat einen Leitfaden zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache herausgegeben, an dem Sie sich orientieren können. Alternativ können Sie sich an den Vorgaben des Duden oder den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sprache orientieren.

Bitte beachten: Weitere Hinweise finden Sie im Moodle-Bereich des Studiengang BWL-Bank.

Verlängerung von Anmeldefristen/Bearbeitungszeit

Werden gesetzte Fristen für die Anmeldung oder Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten nicht eingehalten, so wird die Arbeit als nicht bestanden (5,0) bewertet. Spätere Anmeldungen/Abgaben sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Studiengangsleitung oder vertretungsberechtigte Personen zulässig. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studiengangssekretariat bzw. die Studiengangsleitung.