Bachelorarbeit
Formaler Rahmen
Die Bachelorarbeit zählt gemäß § 5 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für die Fakultät Wirtschaft zu den Prüfungsleistungen.
Laut § 18 Abs. 2 hat die schriftliche Anmeldung durch Studierende spätestens zu dem von der DHBW festgesetzten Termin in Moodle zu erfolgen. Wird dieser Anmeldetermin ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, ist die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.
Für eine erfolgreich bestandene Bachelorarbeit erhält der Studierende 12 ECTS. Unabhängig von dieser ECTS-Punktezahl geht die Bachelorarbeit mit einem Gewicht von 20 Prozent in die Gesamtnote des Bachelorstudiums ein.
Gendersensible Sprache
Das Deutsche bietet eine Fülle an Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Es gibt dafür allerdings keine Norm.
Die DHBW hat einen Leitfaden zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache herausgegeben, an dem Sie sich orientieren können. Alternativ können Sie sich an den Vorgaben des Duden oder den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sprache orientieren.
Verlängerung von Anmeldefristen/Bearbeitungszeit
Werden gesetzte Fristen für die Anmeldung oder Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten nicht eingehalten, so wird die Arbeit als nicht bestanden (5,0) bewertet! Spätere Anmeldungen/Abgaben sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Studiengangsleitung oder vertretungsberechtigte Personen zulässig; zur Beantragung berücksichtigen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise. Für die Beantragung einer verlängerten Bearbeitungszeit ist das nachfolgende Formular zu verwenden.