Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit / Krankmeldung
Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit (Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen)
Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss unverzüglich vorgelegt werden.
- Hinweise zur krankheitsbedingten Abwesenheit bei Prüfungsleistungen (PDF)
- Antrag für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (PDF) finden Sie unter Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
Krankmeldung
Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und per Kopie an den Arbeitgeber / Dualen Partner) abzumelden. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus Nummer 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.
Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheitsdauer (aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir beim Dualen Partner keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern).