Hinweise zu Klausuren
Allgemeines
- Bitte achten Sie darauf, zu den Klausuren pünktlich zu erscheinen.
- Legen Sie Ihr Handy ausgeschaltet sichtbar auf den Tisch.
- Legen Sie Ihre Taschen, Jacken und sämtliche nicht zugelassene Unterlagen seitlich an die Wand und nicht an den Klausurtisch, um jeglichen Verdacht auf einen Täuschungsversuch auszuschließen.
- Gesetzestexte dürfen nicht kommentiert werden, beachten Sie dazu auch die zusätzlichen Informationen am Schwarzen Brett.
- Die Heftklammern der Klausuren dürfen nicht gelöst werden.
- Die Freischaltung der Noten erfolgt immer zu Beginn der nächsten Theoriephase.
Über Ihren Dualis Account können Sie Ihre Noten jederzeit einsehen und ausdrucken.
Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit / Krankmeldung
Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit (Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen)
Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss unverzüglich vorgelegt werden.
- Hinweise zur krankheitsbedingten Abwesenheit bei Prüfungsleistungen (PDF)
- Antrag für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (PDF) finden Sie unter Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
Krankmeldung
Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und per Kopie an den Arbeitgeber / Dualen Partner) abzumelden. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus Nummer 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.
Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheitsdauer (aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir beim Dualen Partner keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern).