Statistische Erfassung der Auslandsmobilität
Alle Hochschulen sind seit dem Sommersemester 2017 verpflichtet, verbindliche Daten zur Auslandsmobilität (während der Praxis- oder Theoriephase) zu erfassen und zu melden.
Wenn Sie ein Theoriesemester oder einen Teil Ihrer Praxisphase im Ausland verbracht haben, füllen Sie bitte bis spätestens 30. November den Erfassungsbogen zum Auslandsaufenthalt aus und geben diesen im Studienreferat ab.