Ablauf- und Reflexionsbericht
Prüfung von Praxismodulen
Gemäß § 13 Abs. 1 der StuPrO ist die Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung der Praxismodule die Abgabe eines Ablauf- und Reflexionsberichts über die Praxisphasen bei der Studiengangsleitung.
Gemäß § 13 Abs. 1 der StuPrO ist die Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung der Praxismodule die Abgabe eines Ablauf- und Reflexionsberichts über die Praxisphasen bei der Studiengangsleitung.