Hilfsmittel bei Klausuren
Zugelassene Hilfsmittel bei Klausuren
Grundsätzlich sind zugelassene Hilfsmittel bei Klausuren nicht-programmierbare Taschenrechner und unkommentierte Gesetzestexte (keine Selbstausdrucke, siehe hierzu auch untenstehende "Regelung zu Gesetzestexten als Hilfsmittel bei Klausuren").
Sonstige Hilfsmittel werden gegebenenfalls durch die jeweiligen Dozenten auf der Klausur vermerkt.