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Praxisphasen

Prüfungsleistungen der Praxisphasen

Bestandteil jedes Studienjahres ist ein Praxismodul.

  • Die Prüfungsleistung des 1. Praxismoduls ist eine Projektarbeit, die entweder als „bestanden“ oder als „nicht bestanden“ gewertet wird.
  • Die Prüfungsleistung des 2. Praxismoduls ist eine Projektarbeit sowie deren Präsentation. Projektarbeit und Präsentation sind Teilprüfungsleistungen, die getrennt benotet werden. Die Modulnote wird als gewichtetes Mittel aus den Noten der Projektarbeit (2-fach) und der Präsentation (1-fach) ermittelt.
  • Die Prüfungsleistung des 3. Praxismoduls ist eine mündliche Prüfung, die ca. 30 Minuten je Prüfungskandidat dauert. Sie bezieht sich überwiegend auf die Praxis.

Bericht zum Ablauf und zur Reflexion der Praxisphase

Jedes Praxismodul beinhaltet auch einen "Bericht zum Ablauf und zur Reflexion der Praxisphase".

Der Bericht hat zum Ziel, eine Reflexion über den Kompetenzerwerb der Studierenden in der Praxisphase sowie den Transfer zwischen Theorie und Praxis bzw. Praxis und Theorie aus studentischer Sicht zu dokumentieren.

Ablauf- und Reflexionsberichte der Praxisphasen sind Bestandteile des Praxismoduls und müssen fristgerecht abgegeben werden:
Die Abgabe der Ablauf- und Reflexionsberichte I und II erfolgt gemeinsam mit der jeweiligen Projektarbeit.
Der Ablauf- und Reflexionsbericht III ist zur mündlichen Prüfung einzureichen.