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Informationen für Ausbildungsverantwortliche/Betreuungsperson der Praxis III

In der Praxisphase des 5. und 6. Semesters wird eine Projektarbeit erstellt

  • Das Thema muss von der betrieblichen Betreuungsperson, die als Qualifikation in der Regel mindestens einen Bachelorabschluss oder ein Diplom besitzen sollte, beantragt und vom Prüfungsausschuss der DHBW genehmigt werden.
     
  • Das Online-Anmeldeformular Praxis III T3_3000 muss ausgefüllt und bis spätestens zum Termin der Themeneinreichung (siehe Terminübersicht) abgeschickt werden. Wenn innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Termins der Themeneinreichung keine Rückmeldung erfolgt, ist das Thema genehmigt.
     
  • Änderungen der Projektarbeit sind mit Begründung über das Online-Anmeldeformular Praxis III T3_3000 zu beantragen.
     
  • Die Bewertung der Praxisarbeit erfolgt durch die betriebliche Betreuungsperson. Die Praxisarbeit ist eine unbenotete Prüfungsleistung. Die Reflexion der Praxisphasen Teil A (DOC) ist von der Betreuungsperson auszufüllen und zu unterschreiben. Innerhalb dieser Reflexion der Praxisphasen Teil A ist anzugeben, ob der Bericht Praxis I den Anforderungen entspricht oder nicht entspricht und damit als bestanden oder nicht bestanden bewertet wird.
     
  • Die Abgabe der studentischen Reflexion der Praxisphase Teil B (DOC) füllt der Studierende aus.
     
  • Wichtig ist, dass die Angaben der Betreuungsperson im Anmeldeformular und bei der Bewertung (Reflexion der Praxisphasen Teil A) identisch sind.
     
  • Die Studierenden haben spätestens zum Abgabetermin (siehe Terminübersicht) ein gebundenes Exemplar der Praxisarbeit an das Sekretariat Maschinenbau abzugeben. Mit der Praxisarbeit ist die Reflexion der Praxisphase Teil A (DOC) und Reflexion der Praxisphase Teil B (DOC) mit abzugeben.