Bachelorarbeiten
Hinweise zur Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine Abschlussarbeit, bei der Sie Ihr erworbenes Wissen, Ihr Fachkenntnis und wissenschaftliches Arbeiten unter Beweis stellen. Neben den praktischen Ergebnissen spielt die Dokumentation ("die Arbeit") eine ganz wichtige Rolle. Die entworfenen Architekturen, entwickelten Programme oder eingesetzten Technologien sind meist in wenigen Jahren überholt. Nicht aber die wissenschaftliche Vorgehensweise, Kreativität, Entwicklung eigener Ideen und Konzepte, Aufbau, Struktur, Herleitung sowie Überprüfung und Darstellung der Ergebnisse. Die Dokumentation könnte somit auch eine Arbeitsprobe sein, die Sie später gerne z. B. in Bewerbungsgesprächen vorlegen können, als Anknüpfungspunkt für eine fachliche Diskussion. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit ist also kein lästiges Beiwerk, auch kein Essay über ein bel. Thema oder Werbebroschüre für Ihren Betrieb. Vielmehr ist es eine wissenschaftliche, fundierte und gründliche Aufbereitung Ihrer eigenen Arbeit.
Organisatorischer Ablauf
Nachdem die Themen der Bachelorarbeiten des aktuellen Jahrgangs genehmigt wurden, erfolgt die Zuweisung der Arbeiten an die Erst- und einen Zweitbetreuer.
Nach Abschluss der Verteilung der Bachelorarbeiten werden Studierende, Ausbildungsleiter, Erst- und Zweitbetreuer per E-Mail benachrichtigt.
- Themeneingabe, Anmeldung der Bachelorarbeit und organisatorischer Ablauf
- Erstellungshinweise, Layout und Abgabeform
- Abgabe der Bachelorarbeit
- Beurteilung von Bachelorarbeiten
- Vertraulichkeit der Arbeiten, rechtliche Fragen
- Notenberechnung
- Formular "Erklärung zur Übernahme der Zweitbetreuung einer Bachelorarbeit" (PDF)
Termine
Den Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeiten Ihres Studienjahrgangs sowie den jew. Abgabetermin finden Sie in unserer Terminübersicht. Das Thema der Bachelorarbeit muss vorher eingereicht und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
In begründeten Fällen, z. B. während Betriebsferien, bei Krankheit oder durch Dritte verursachte technische Problemen, kann die Bearbeitungszeit durch den Prüfungsausschuss auf Antrag verlängert werden.