Abgabe der Bachelorarbeit
Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt ab Jg. 19 digital. Bitte für die DHBW ein PDF in Moodle hochladen (Info per Mail in Kürze).
Zum gleichen Zeitpunkt erhalten Erst- und Zweitbetreuer*in von Ihnen jeweils ein weiteres Exemplar. Dies kann als gedrucktes Exemplar übergeben oder – bei Einverständnis der Betreuenden – als PDF-Dokument übermittelt werden.
Wichtig: Die Selbstständigkeitserklärung befindet sich unterschrieben im Dokument (PDF) auf Seite 2.
Falls es sich um eine vertrauliche Arbeit handelt, ist dies auf dem Deckblatt deutlich zu vermerken. Ansonsten gibt es keine zusätzlichen Bedingungen für vertrauliche Arbeiten.
Abgabe Ablauf- und Reflexionsbericht
Formulare und Infos auf Seite "Praxisphasen & Berichte/Allgemeines":
Bachelorarbeiten in englischer Sprache
Falls die gesamte Arbeit auf Englisch verfasst wird, sollte auch das Deckblatt in englischer Sprache formuliert werden. Die Selbständigkeitserklärung ist aber immer in deutscher Sprache abzugeben. Es gibt keine offizielle englische Fassung des Deckblatts. Bitte erstellen Sie ein Deckblatt, das inhaltlich dem deutschen Deckblatt entspricht.
Verlängerung der Abgabefrist
Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur im Krankheitsfall oder während Betriebsferien bzw. bei Betriebsschließungen möglich. Richten Sie Ihren begründeten Antrag auf Verlängerung zusammen mit einer Stellungnahme Ihres/Ihrer Ausbildungsleiters/-in und gegebenenfalls mit entsprechenden Belegen (Krankmeldung) an das Sekretariat des Studiengangs Informatik oder an die zuständige Studiengangsleitung. Nach Prüfung des Antrags kann der Abgabetermin der Bachelorarbeit ggfs. neu festgesetzt werden.
Änderungen des Titels (Themas)
Häufig stellt sich während der Arbeit heraus, dass der Titel der Arbeit einer Korrektur bedarf (bessere Formulierung, Vermeidung von firmenspezifischen Namen, Abkürzungen usw. ). Solange der Inhalt der Arbeit im Wesentlichen gleich bleibt, kann dies ohne Rücksprache mit der DHBW durchgeführt werden. In das Zeugnis übernommen wird der Titel, der auf dem an der DHBW abgegebenen Exemplar der Arbeit steht. Verschiebt sich aber der Schwerpunkt der Arbeit oder wird die Arbeitsrichtung deutlich verändert, muss das Thema der Arbeit erneut vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Alle Änderungswünsche sind über den/die zuständige/-n Ausbildungsleiter/-in an die DHBW zu richten.