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Bescheinigung bei Abwesenheit

Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit / Krankmeldung

Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit (Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen)

Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss unverzüglich vorgelegt werden.

Krankmeldung

Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und per Kopie an den Arbeitgeber / Dualen Partner) abzumelden. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus Nummer 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.

Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheitsdauer (aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir beim Dualen Partner keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern).

Freistellungen von Vorlesungstagen

Für Freistellungen von Vorlesungstagen (max. 3 Vorlesungstage pro Semester!) aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse ist bei der jeweils zuständigen Studiengangsleitung per E-Mail (mit der von betrieblicher Seite ausbildungsverantwortlichen Person in cc) frühzeitig ein Antrag auf Freistellung mit Begründung und Zustimmung der betrieblichen Seite zu stellen. Sofern die Vorlesungen für den betroffenen Tag bereits im Vorlesungsplan eingetragen sind, bitte immer auch die Lehrveranstaltungen angeben, die bei Freistellung verpasst werden. (Diese sind eigenständig nachzuarbeiten, sofern dem Antrag durch die Studiengangsleitung stattgegeben wird!)