Skip to main content

Exkursionen

Teilnahme

Festlegung einer Exkursion
Jede Exkursion muss im Kurs abgestimmt werden. Hier gilt das Vetorecht, d. h. es müssen alle zur Exkursion zustimmen, damit sie stattfinden kann

Teilnahmepflicht
Da eine Exkursion an Stelle von Vorlesungen stattfindet, an welcher Teilnahmepflicht besteht, besteht auch bei einer Exkursion Teilnahmepflicht. Jede*r Studierende muss auf einer Kursliste unterschreiben, dass er*sie einverstanden ist, teilzunehmen und die Kosten der Exkursion selbst trägt.

Gültigkeit der Teilnahmepflicht
Die Teilnahmepflicht beschränkt sich auf die Werktage. Individuelle An- und Abreise muss von dem*der jeweiligen Studierenden aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ausnahmen
Bei Nichtteilnahme muss der Studiengangsleitung eine Entschuldigung mit triftigem Grund vorliegen
(analog zur Entschuldigung für Fehlen bei Vorlesungen).

Übertragbarkeit
Freigewordene Stellen können NICHT in den Parallelkursen angeboten und übertragen werden.

    Finanzierung

    Aktuell kann leider kein DHBW Zuschuss gewährt werden. D. h. Exkursionen müssen von den Studierenden vollständig selbst finanziert werden.

      Vorbereitung

      Organisation
      Für die Organisation der Exkursion sind Sie als Studierende verantwortlich.
      Bitte planen Sie die Exkursion frühestens in die 3. Semesterwoche ein.

      Besichtigungspflicht
      An jedem Tag Ihrer Exkursion muss mindestens eine Betriebsbesichtigung stattfinden, die direkten Bezug zu Ihrem Studium hat.

      Exkursionsleiter*in akquirieren
      An jeder Exkursion muss ein*e DHBW Lehrbeauftragte*r (intern oder extern) als Exkursionsleitung dabei sein. Die Reisekosten der Exkursionsleitung können mit der DHBW abgerechnet werden.

      Lehrbeauftragte konsultieren um Einwilligung und Ausweichtermine festzulegen
      Eine Exkursion darf während des Theoriesemesters nur stattfinden, wenn das mit den Lehrbeauftragten, deren Stunden nachgeholt werden müssen, abgeklärt ist.

      Unterlagen abgeben
      Jede Exkursion muss vorab (!) von Studiengangsleitung UND Verwaltung genehmigt werden:

      • Exkursionsantrag und Kurslistenvorlage bei der Studiengangsleitung anfordern
      • Exkursionsantrag ausfüllen und vom Exkursionsleiter unterschreiben lassen
      • Kursliste vom Kurs unterschreiben lassen
      • Dokumente an Studiengangsleitung zurückgeben
      • Die Studiengangsleitung leitet die Dokumente an die Verwaltung weiter

      Urlaubsantrag
      Während der Theoriephase muss für eine Exkursion kein Urlaub genommen werden