Verlängerung Bearbeitungszeit
Vorbemerkungen
- Die offizielle Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen.
- Eine Verlängerug der Bearbeitungszeit ist nur in Ausnahmesituationen möglich.
Verlängerung aufgrund nicht beeinflussbarer äußerer Umstände
Sollte eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Umständen notwendig werden (z.B. Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit), die nicht beeinflussbar sind und vor Start der Bearbeitungszeit nicht absehbar waren, dann gelten folgende Regelungen:
- Die Verlängerung muss über folgendes Formular bei der jeweiligen Studiengangsleitung eingereicht und von dieser genehmigt werden (vorzugsweise als Scan per Email):
Hinweise: https://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Downloads/Hinweise_zur_Verlaengerung_der_Bearbeitungszeit_aus_wichtigem_Grund.pdf
Formular: https://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Downloads/Antrag_Verlaengerung_der_Bearbeitungszeit.pdf - Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der ersten Hälfte der Bearbeitungszeit auf, wird die Hälfte des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit als Verlängerung angesetzt.
- Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit auf, wird der volle Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit als Verlängerung angesetzt.
Verlängerung aufgrund Teilnahme an Formula Student Events
Bei Teilnahme an einem oder mehreren Events der Formula Students erhalten Sie ebenfalls eine Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Beantragung:
- VOR den Events: Einreichung des Beantragungsformulars bei der jeweiligen Studiengangsleitung (Formular vergibt die Formula Student) durch den Studierenden.
- Studiengangsleitung genehmigt prinzipiell die Verlängerung, jedoch noch ohne Nennung des Verlängerungszeitraums.
- NACH den Events: Unterzeichnung des Beantragungsformulars durch das Projektmanagement der Formula Student.
- Nochmalige Einreichung des Beantragungsformulars bei der jeweiligen Studiengangsleitung durch den Studierenden.
- Festlegung der Verlängerung und Mitteilung der neuen Frist durch die Studiengangsleitung anhand der Anzahl der Events, an denen teilgenommen wurde.
Regelungen für die Verlängerung:
- Teilnahme an einem Event: 3 Tage Verlängerung
- Teilnahme an zwei Events: 1 Woche Verlängerung
- Teilnahme an drei Events: 2 Wochen Verlängerung