Informationen für Erst- und Zweitgutachter*in
Wichtigste Daten
- Mo. 10. Juni 2024: Start Bachelorarbeit
- Fr. 21. Juni 2024: Abgabe "Erklärung zur Übernahme einer Bachelorarbeit" (durch Zweitgutachter)
- Mo. 02. September 2024: Abgabe Bachelorarbeit (durch Studierende*n)
- Mi. 25. September 2024: Richtdatum zur Abgabe der Bewertungen (einzeln und unabhängig jeweils durch Erst- und Zweitgutachter*in)
- Spätestens 6 Monate nach erster Dienstreise: Abgabe der Reisekostenabrechnung (durch Zweitgutachter)
Allgemeine Informationen
- Die Bachelorarbeit stellt die Abschlussarbeit des Maschinenbaustudiums dar.
- Die Themenstellungen kommen direkt aus den Betrieben, werden von den einzelnen Studierenden an der DHBW angemeldet und von einem Prüfungsausschuss der DHBW geprüft und genehmigt.
- Dieses Anmeldeformular beinhaltet Problemstellung, Vorgehen und Ziel der Arbeit sowie Kontaktdaten des*der Studierenden und des*der Erstgutachters*in (Firmengutachter*in). Später werden die Kontaktdaten des Zweitgutachters (DHBW Gutachter) von der DHBW ergänzt.
- Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen, sie startet Anfang Juni und endet Ende August/Anfang September (genaue Daten siehe oben)
Aufgaben der Gutachtenden bei der Betreuung der Bachelorarbeit
- Die Betreuung der Bachelorarbeit übernimmt ein*e Erstgutachter*in und ein Zweitgutachter.
- Der*die Erstgutachter*in ist eine fachkundige Person aus der Firma des*der jeweiligen Studierenden. Seine*Ihre Aufgabe ist es primär, den*die Studierende*n fachlich zu begleiten.
- Der Zweitgutachter wird von der Studiengangsleitung der DHBW aus dem Dozenten- und Professorenkreis definiert. Seine Aufgabe ist insbesondere die wissenschaftlich/systematische Betreuung.
- Zur Definition der Zweitgutachter wird allen potenziellen Zweitgutachtern eine Liste aller im jeweiligen Jahrgang angemeldeter Themen veröffentlicht, aus dieser dann die favorisierten Themen gewählt werden können.
Geheimhaltung
- DHBW Mitarbeitende sind per Dienstvertrag zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Externes DHBW Lehrpersonal, das im Prüfungsausschuss und als Gutachter*in von Praxisarbeiten (inkl. Bachelorarbeiten) mitwirkt, verpflichtet sich für jeden Jahrgang neu mit der Unterzeichnung der Erklärung zur Übernahme der Betreuung von Bachelorarbeiten zur Geheimhaltung. Folgendes Formular wird hierfür jeder/jedem Zweitgutachter*in per Email zugeschickt:
- Ein Unternehmen kann in die Praxisberichte zusätzlich einen Sperrvermerk mit der Formulierung aus der Prüfungsordnung (Anlage 1 Absatz 1.1.13) aufnehmen lassen, welche (interne und externe) Gutachter nochmals bindet:
- Zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarungen seitens der Unternehmen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, weil die rechtliche Prüfung von unserem Prüfungsamt nicht für jeden Einzelfall geleistet werden kann.
- Sollten unternehmensinterne Informationen einer Geheimhaltungsnotwendigkeit unterliegen, die durch die obigen Regelungen nicht erfüllt werden kann, darf das entsprechende Thema nicht für eine Praxisarbeit vergeben werden.
Ablauf der Betreuung durch die Gutachtenden
- Das erstes Gespräch zwischen dem*der Studierenden und beiden Gutachtenden (1–2 Wochen nach Bearbeitungsbeginn) dient allen Seiten zur Einführung in den geplanten Ablauf. Die Terminvereinbarung obliegt dem*der Studierenden. Wenn Sie möchten, können selbstverständlich auch Sie als Zweitgutachter diesen Kontakt herstellen.
- Sofern die Bachelorarbeit inhaltlich an das Praxismodul T3000 anknüpft, wird von uns empfohlen, dass der*die Studierende im Rahmen des ersten Gesprächstermins zu Beginn der Bachelorarbeit eine Präsentation über sein*ihr Projekt (Dauer des Referats: circa 5–10 Minuten) hält. Bitte teilen Sie dem*der Studierenden mit, wie Sie dies handhaben möchten.
- Das zweite Gespräch mit beiden Gutachtenden (frühestens 6 Wochen vor Abgabe) dient dem*der Studierenden zur Vorstellung bisheriger Ergebnisse und der Gliederung der Bachelorarbeit oder für die Abschlusspräsentation der Ausarbeitung.
- Nur in streng geregelten Ausnahmefällen kann der Abgabetermin verlängert werden. Dies wird zwischen Ihnen, dem Ausbildungsleiter und der Studiengangsleitung der DHBW geklärt. Die Information zum weiteren Vorgehen erfolgt per E-Mail.
- Sie erhalten spätestens zum Abgabetermin direkt von dem*der Studierenden (bitte nicht über die DHBW) ein Exemplar der Bachelorarbeit zur Begutachtung. Falls Ihnen bei der Übergabe nichts anderes mitgeteilt wird, können Sie dieses Exemplar behalten.
Bewertung der Arbeit durch die Gutachtenden
- Die Bewertung der beiden Gutachtenden muss unabhängig erfolgen.
- Beprechen Sie mit Ihrem*r/Ihren Studierenden bitte vorab die Ziele und Kriterien, nach denen Sie die Arbeit bewerten (hierzu können Sie z. B. das Bewertungsformular benutzen).
- Bitte nutzen Sie zur Bewertung unser Bewertungsschema. Sie erhalten dieses Formular in personalisierter Form per E-Mail wenige Tage vor der Abgabefrist der Bachelorarbeit.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Bewertungsunterlagen (Bewertungsschema und die zugehörigen Erläuterungen) an die zuständigen Sekretariate per Post (siehe hierzu Anschreiben in den personalisierten Bewertungsformularen).
- Wir bitten Sie unbedingt um die Einhaltung der Abgabefrist (siehe Prozess & Fristen), da die zeitlichen Rahmenbedingungen zur Erstellung der Abschlussdokumente sehr eng gesteckt und vom Vorliegen der Bewertungen aller Bachelorarbeiten abhängig sind.
- Sollten Sie die Bachelorarbeit nicht mit mindestens der Note 4,0 (ausreichend) bewerten können, kontaktieren Sie bitte umgehend (!) den Ansprechpartner des jeweiligen Studienganges per Email, damit wir entsprechende Schritte einleiten können:
Maschinenbau: Herrn Professor Florian Simons
Elektrotechnik: Herrn Professor Christian Götz
Abgabe von Formularen durch die Gutachtenden
Hinweise:
- Bitte reichen Sie folgende Dokumente als Papierversion im Original mit Originalunterschrift (keine digitale Unterschrift) bei uns ein.
- Bitte senden Sie uns die Unterlagen aufgrund der langen Laufzeiten NICHT per Einschreiben.
- Die Formulare hierzu erhalten Sie von uns per E-Mail wenige Tage vor der Abgabefrist der Arbeit:
Erklärung zur Übernahme von Bachelorarbeiten (nur Zweitgutachter)
- Abgabe an Adresse entsprechend Briefkopf des Formulars
- Bitte überprüfen Sie auf der Erklärung die angegebene Bankverbindung.
Bewertungsunterlagen
- Abgabe an die Sekretariate der entsprechenden Vertiefungen
(siehe hierzu Anschreiben in den an Sie per E-Mail geschickten personalisierten Bewertungsformularen)
Abrechnungsunterlagen (nur Zweitgutachter)
- Abgabe an die Sekretariate der entsprechenden Vertiefungen
(siehe hierzu Anschreiben in den an Sie per E-Mail geschickten personalisierten Bewertungsformularen)
- Wichtig: Reisekostenvergütungen sind innerhalb von 6 Monaten zu beantragen (Fristbeginn: Tag nach Beendigung der Reise). Nach Ablauf dieser Frist können keine Reisekosten mehr erstattet werden. Bitte reichen Sie lhre Abrechnung möglichst gemeinsam mit den Bewertungsunterlagen ein.
- Sie können Reisen zusammenfassen (Studierende aus gleichem Betrieb). Hierbei wird dann nur ein Abrechnungsbogen verwendet, sonst bitte pro Arbeit einen Bogen mit den dazugehörigen Reisekosten einreichen.
- Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein, dann bitte die Originalbelege von Bahnfahrten gemeinsam mit der Abrechnung einreichen.
Fristen: siehe oben