Bachelorarbeit
Allgemeines zur Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist mit 12 ECTS-Punkten ausgestattet. Sie geht mit einem Gewicht von 20 % in die Bachelor-Gesamtnote ein. Der Umfang einer Bachelorarbeit soll 60 Seiten betragen, davon mindestens 40 Textseiten (ohne Abbildungen, Tabellen). Die Verzeichnisse, einschließlich des Anhangs, zählen nicht zu diesem Umfang. Abweichungen vom zulässigen Seitenumfang bedürfen der Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers.
- Die Studierenden suchen eigenständig ein Thema, welches wiederum von der Studiengangsleitung genehmigt werden muss.
- Die Studierenden suchen aus der Liste der geeigneten Betreuer für Bachelorarbeiten einen hinreichend mit dem Thema verbundenen Betreuer aus.
- Nachdem sich der Betreuer zur Übernahme der Betreuung bereiterklärt hat, wird der förmliche Antrag auf Genehmigung des Themas mit Angabe des Betreuers beim Sekretariat eingereicht.
- Der Antrag muss fristgerecht eingereicht werden (siehe Vorlesungsplan). Die Bearbeitung läuft ab dem Ende der Antragsfrist.
Die Bachelorarbeit wird i. d. R. nach dem 5. Theoriesemester angefertigt. Ausschließlich für die Kurse in der A-Struktur ist auf Antrag die Bearbeitung nach dem 6. Theoriesemester möglich. Auch hier ist der förmliche Antrag auf Zulassung der Bachelorarbeit fristgerecht zu stellen. Das zu bearbeitende Thema kann/muss zum Alternativtermin mit einem erneuten Antrag eingereicht werden.