Praxisphasen
Allgemeines zu den Praxisphasen
Die Praxisphasen sind mit jeweils 20 ECTS-Punkten ausgestattet.
- Die Prüfungsleistung des 1. Studienjahres ist eine Projektarbeit, die entweder mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet wird.
- Die Prüfungsleistung des 2. Studienjahres ist eine weitere Projektarbeit. Diese zweite Projektarbeit muss präsentiert werden. Projektarbeit und Präsentation der Projektarbeit sind Teilprüfungsleistungen, die getrennt bewertet werden. Bei der anschließenden Berechnung der Modulnote wird die schriftliche Arbeit 2-fach und die Präsentation 1-fach gewichtet.
- Die Prüfungsleistung des 3. Studienjahres ist eine mündliche Prüfung. Diese dauert mindestens 30 Minuten je Prüfling.
Projektarbeiten
Im Rahmen der Projektarbeiten sollen betriebliche Fallsituationen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bearbeitet werden. Gefordert werden eine umfassende und tiefer gehende Literaturrecherche mit kritischer Auseinandersetzung der verarbeiteten Inhalte und eine theoretisch-methodische Fundierung der studentischen Aussagen.
Bei allen Arbeiten haben die Studierenden das Einvernehmen mit dem Partnerunternehmen herzustellen. Das Einvernehmen ist auf dem Antrag auf Zulassung der Projektarbeit schriftlich zu bestätigen. Die Themen sind bei allen Arbeiten von der Studiengangsleitung förmlich zu genehmigen.
Eine Projektarbeit umfasst i. d. R. 20 bis 30 Seiten. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Zitierrichtlinien.
Reflexionsbericht
Am Ende eines jeden Studienjahres ist ein Reflexionsbericht zu erstellen, d. h.
- für die Praxisphasen des 1. Studienjahres (Modul I)
- für die Praxisphasen des 2. Studienjahres (Modul II)
- für die Praxisphasen des 3. Studienjahres (Modul III).
Im Teil A des Reflexionsberichtes wird eine tabellarische Übersicht des Ablaufs der Praxisphasen erstellt.
Der Teil B hat zum Ziel, die studentische Reflexion der Praxisphasen über den Kompetenzerwerb sowie den Transfer zwischen Theorie und Praxis bzw. Praxis und Theorie zu dokumentieren.
Der Reflexionsbericht ist Voraussetzung zur Zulassung für die mündliche Prüfung nach dem 3. Studienjahr.