Antrag auf Anerkennung von Hochschulleistungen
Über diese Seite haben Sie die Möglichkeit, sich von der Teilnahme an Modulen (inkl. Anrechnung einer Modulnote), in Ausnahmefällen auch von einzelnen Units, befreien zu lassen, wenn Sie Vorleistungen aus einem anderen Studium mitbringen. Die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen (Universitäten/Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Berufsakademien) erbracht wurden, ist in § 9 StuPrO geregelt.
Nach § 9 Abs. 1 StuPrO erfolgt die Anerkennung, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bezüglich Inhalt und Niveau kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dies gilt auch, wenn Sie an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden. Eine Anerkennung kann in der Regel nur auf das gesamte Modul (und nur ausnahmsweise für einzelne Units) erfolgen.
Nach § 9 Abs. 3 StuPrO obliegt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen. Bitte geben Sie genau an, welche Ihrer Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Laden Sie dazu einen Leistungsnachweis (Zeugnis, Transcript of Records (ToR) und Beschreibungen (Modulhandbuchauszug oder Modulhandbuch mit Seitenangabe)) der anzuerkennenden Leistungen mit dem Antrag hoch (Formularfelder "Nachweis").