Skip to main content

Antrag auf Nachteilsausgleich für Klausur: Zeitverlängerung, Nichtbeachtung der Rechtschreibung, Raumänderung, Nutzung eines Fakultätslaptops

Bei Krankheit: 

Eine Klausurzeitverlängerung ist bei einer ständigen körperlichen Behinderung oder chronischer Krankheit möglich.

Sollten Sie aufgrund einer diagnostizierten Legasthenie beantragen wollen, dass fehlerhafte Rechtschreibung bzw. grammatikalische Schwächen nicht in die Notengebung einfließen, müssen Sie im Dropdown-Menü die Option "Nichtbeachtung der Rechtschreibung" wählen.

Haben Sie beantragt, einen Laptop der Fakultät nutzen zu dürfen, schreiben Sie immer in den Räumen der Fakultät. Bitte setzen Sie sich mit Frau Braun in Verbindung, um das Vorgehen zu besprechen.

Bitte fügen Sie einen Nachweis an; sollten Sie kein Attest haben, können Sie auch andere Schriftstücke/Bescheinigungen mit einreichen, die Nachweischarakter für den von Ihnen angeführten Grund haben.

Achtung: Sollte Ihr Antrag bewilligt worden sein, vermerken Sie das bitte am Tag der Klausur auf der Rückseite des Klausurmantelbogens in der Zeile "bewilligte Anträge".

Monika Sagmeister, Prüfungsamt

Antrag auf Nachteilsausgleich für Klausur

* Pflichtfelder
Info zur Datenspeicherung:
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur zur internen Verwendung gespeichert.
Eine Übersicht über Ihre Rechte gem. DSGVO finden Sie in § 3 unserer Datenschutzerklärung.

Sollten Probleme beim Absenden des Formulars auftreten, wenden Sie sich bitte an Petra Herzig petra.herzig@dhbw-stuttgart.de.