Anzeige Pflichtwahlstation / Fremdpraktikum
Wählen Sie zunächst bitte aus, ob Sie das Fremdpraktikum im Inland oder Ausland absolvieren:
Bitte lesen Sie zunächst das Merkblatt zur Pflichtwahlstation (Fremdpraktikum) (PDF). In ihm werden Ihnen zentrale Informationen bereitgestellt, die zu beachten sind.
Rechtzeitig vor dem Antritt der Pflichtwahlstation (in der Regel spätestens 8 Wochen vor Antritt der 3. Praxisphase) muss die Anzeige vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden. Dabei muss die Einverständniserklärung der Stammeinrichtung (PDF) sowie bei Auslandsaufenthalten zusätzlich die Erklärung zum Auslandsaufenthalt (PDF) mit hochgeladen werden.
Die Anzeige wird automatisch an Ihre Studiengangsleitung versendet; bei einer Anzeige für ein Auslandspraktikum erhält das ZIK eine Kopie der Anzeige.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen auf die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse und die Richtigkeit Ihrer Daten.
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail, die für Sie als Nachweis gilt. Bitte bewahren Sie diese im Studienbuch zusammen mit der Einverständniserklärung der Stammeinrichtung auf.
Die Pflichtwahlstation ist später im Studienbuch zu bescheinigen.
Sofern Sie die Bescheinigung in englischer Sprache benötigen, finden Sie diese hier:
Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie Ihre Studiengangsleitung bzw. bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt gerne auch das ZIK.