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Bachelorarbeit

Wichtige Hinweise zu dem Vorgehen, den Formalia und der Bewertung finden Sie ...

Formale Grundlage ist auch hier "Wissenschaftliches Arbeiten" von K. Grunwald (bitte melden Sie sich vorher in Moodle an, dann führt der passwortgeschützte Link zur Dateiablage, wo Sie etwa mittig die Datei finden).

Formalia:

Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11 Punkt Arial / 12 Punkt Times New Roman, Seitenränder: rechts 3 cm, sonst 2,5 cm.

Es gibt kein einheitliches Deckblatt, dieses ist im Layout der Arbeit mit den notwendigen Informationen (Name, Kurs, Titel, Matrikelnummer, Betreuer, SGL, Zeitraum, Datum) selbst zu gestalten.

Jede Arbeit hat eine Erklärung, die von dem*der Verfasser*in mit Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben ist, mit folgendem Wortlaut zu enthalten:

„Ich versichere hiermit, dass ich meine Bachelorarbeit  mit dem Thema: (…) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich versichere zudem, dass die eingereichte elektronische Fassung mit der gedruckten Fassung übereinstimmt.“

Die Bachelorarbeit ist zum einen in gedruckter, gebundener Ausfertigung (2 Exemplare), bevorzugt mit Klebebindung (bitte keine Ringbindung) und zum anderen in elektronischer Form (Textdatei und gegebenenfalls weiterer digitaler Anlagen) bei der Studienakademie einzureichen.

Maßgeblich sind die Ausführungen zur Bachelorarbeit in der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät Sozialwesen Stuttgart.

Abgabe:

Die Bachelorarbeit (BA) ist sowohl in der Papierfassung als auch digital abzugeben. Die Papierfassung darf nicht in die Hausbriefkästen der DHBW Gebäude eingeworfen werden. Möglich ist nur die persönliche Übergabe (bis maximal 16:00 Uhr (s. t.!) am Abgabetermin) oder die Abgabe per Poststempel des Abgabedatums. Da der Poststempel nicht zwingend der des Abgabetages ist, sollten Sie mit Einschreiben aufgeben und/oder den Einlieferungsbeleg aufbewahren. Die Poststelle hat folgende Adresse: DHBW Stuttgart, Fakultät Sozialwesen, Rotebühlstr. 133,  70197 Stuttgart. Eine Arbeit mit Poststempel nach dem Abgabetag oder einem nicht lesbaren Poststempel wird als nicht bestanden gewertet. Bei Abgabe zu außerordentlichen Daten (z. B. bei Verlängerungen oder zweiten Runden) wird die persönliche Annahme nur bis 12.00 Uhr garantiert (die Abgabe ist aber, wenn die Sekretariate noch besetzt sind, auch später möglich), auch hier gilt im Zweifelsfall der Einlieferungsbeleg des Abgabetages.

Ausleihe und Recherche von Bachelorarbeiten

Sie können sich Bachelorarbeiten vergangener Jahrgänge ausleihen, um einen Eindruck über die Erarbeitung bestimmter Themen zu erlangen.

Freistellung zur Bearbeitung der Bachelorarbeit

Der Duale Partner ist verpflichtet, den Studierenden eine Bearbeitungszeit für die BA von mind. zehn Arbeitstagen zu gewähren.

Hinweise zur Betreuung/ Einreichung des Bachelorarbeitstitels

Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten: Die Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten darf erst zu Beginn der dritten Vorlesungswoche des 5. Semesters erfolgen. Dies betrifft sowohl haupt- als auch nebenamtliche Lehrbeauftragte. Der Beginn der ersten Vorlesungswoche ist dem jeweils aktuellen Vorlesungsplan zu entnehmen

Bitte reichen Sie den mit Ihrer betreuenden Person besprochen Titel Ihrer Bachelorarbeit über dieses Formular ein.