3. Studienjahr
Modul T3000 – Hausarbeit
Mit der Neufassung des Curriculums zum Studienjahrgang 2017 verändert sich der Charakter der T3000 für die Studierenden ab dem Studienjahrgang 2017 deutlich: Sie erstellen als T3000 eine Hausarbeit zur Studienarbeit (T3100). Hinweise für Studierende und Betreuungspersonen sind in einem kleinen Leitfaden zur T3000 (PDF) zusammengefasst:
1. Anmeldung
Da die T3000 automatisch zum Thema der Studienarbeit (T3100) geschrieben wird, entfällt eine eigene Anmeldung. Die Bearbeitung der T3000 beginnt automatisch mit der Vergabe eines Themas für die Studienarbeit.
2. Bearbeitung
Im Hinblick auf Ihre Ausarbeitung beachten Sie bitte auch die Leitlinien zur Bearbeitung und Dokumentation der Studienarbeiten. Beachten Sie insbesondere auch die Hinweise, die im Vorlesungsblock "Wissenschaftliches Arbeiten" gegeben werden. Hinweise zur Abwicklung finden Sie auch unter Informationen für Partnerunternehmen und Betreuungspersonen.
3. Verlängerung und Rücktritt
Anträge auf Verlängerung bzw. Rücktritt von einer T3000 Arbeit mit gründlichen Erläuterungen dazu finden Sie im zentralen Informationsangebot der DHBW. Die ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie dann unverzüglich beim Prüfungsamt der Hochschule oder per Mail im Studiengang WIW direkt ein. Ansprechperson für Verlängerungs- und Rücktrittsanträge im Studiengang ist Prof. Fehling (s.u.).
4. Abgabe und Bewertung
Die Frist für die Abgabe der Hausarbeit ist nach dem Ende der 5. Theoriephase (siehe Terminübersicht), Zu diesem Termin muss ihre finale Version in lesbarer elektronischer Form (ungeschütztes PDF) in der dafür vorgesehenen Seite der Moodle Plattform mit der beschriebenen Namenskonvention und mit eingescannter unterschriebener Eigenständigkeitserklärung gespeichert sein. Zu dieser Seite gelangen sie über die Moodle Plattform des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen durch Wahl des Punktes "Studien-/Praxisarbeiten - TWIW20xx/Twie20xx".
Das Bewertungsformular der Betreuungsperson (PDF) der Hausarbeit (und Studienarbeit) erbitten wir bis 14 Tage nach Abgabefrist im Sekretariat WIW. Es ist auch für eine digitale Signatur vorbereitet. Ihre Betreuungsperson sendet Sie das Gutachten bitte per Mail an abrechnung-wiw@dhbw-stuttgart.de.
Als Teil des T3000-Moduls muss auch die studentische Reflexion (Teil A und B) für das Praxissemester abgegeben werden. Das Reflexionsformular A muss durch die Ausbildungsleitung unterschrieben sein. Verwenden Sie im 3. Studienjahr für das Reflexionsformular A bitte die veränderte Fassung (*.docx):
- Formular Ablauf und Reflexion der Praxisphase des 3. Studienjahres, veränderte Fassung (DOC)
- Die Vorlagen für das Reflexionsformular B auf dem zentralen Server der DHBW unter "Reflexion der Praxisphasen".
Diese Formulare sind als PDF-Datei ebenfalls in der entsprechenden Moodle-Seite hochzuladen. Für die Abgabe der Reflexionsformulare gibt es einen eigenen Termin jeweils zu Beginn des 6. Theoriesemesters.
Erfolgt die Abgabe aller Teile nicht fristgerecht, wird die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Georg Fehling
Modul T3100 – Studienarbeit
1. Ausgabe der Studienarbeiten
Die Studienarbeiten werden bis spätestens Mitte des 5. Semesters ausgegeben. Informationen zur Vergabe von Studienarbeitsthemen für Studierende finden Sie hier:
Insbesondere Studierende, die aufgrund eigener Ideen ihre Themenstellung für die Studienarbeit mitgestalten möchten, sollten sich bereits frühzeitig mit dem Merkblatt beschäftigen.
Im "Normalverfahren" erhalten Sie im Lauf des 5. Semesters eine Excel-Datei mit den gestellten Themen (hier nicht veröffentlicht) mit Hinweisen zum Ausfüllen dieser Datei per Mail zugesandt.
2. Bearbeitung
Nach Kommunikation des Ihnen zugeordneten Themas sollten Sie rasch Erstkontakt zur Betreuungsperson aufnehmen und diese in der Folge regelmäßig über den Fortgang Ihrer Arbeit informieren.
Im Hinblick auf Ihre Ausarbeitung beachten Sie bitte auch die Leitlinien zur Bearbeitung und Dokumentation der Studienarbeiten. Besondere Sorgfalt sollten Sie auf die Zitation und den Umgang mit Quellen legen. Alle Arbeiten werden von uns routinemäßig auf Plagiate untersucht.
Detaillierte Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Betreuungsperson der Studienarbeit können dem Leitfaden zur Betreuung von Studienarbeiten (PDF) entnommen werden.
3. Verlängerung und Rücktritt
Anträge auf Verlängerung bzw. Rücktritt von einer T3100 Arbeit mit gründlichen Erläuterungen dazu finden Sie im zentralen Informationsangebot der DHBW. Die ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie dann unverzüglich beim Prüfungsamt der Hochschule oder per Mail im Studiengang WIW direkt ein. Ansprechperson für Verlängerungs- und Rücktrittsanträge im Studiengang ist Prof. Fehling (s.u.).
4. Abgabe
Der Abgabetermin liegt etwa in der Mitte des 6. Semesters (s. Terminübersicht).
Zu diesem Termin muss Ihre finale Version in lesbarer elektronischer Form (ungeschütztes, lesbares PDF) in der dafür vorgesehen Seite der Moodle-Plattform mit der dort beschriebenen Namenskonvention und mit eingescannter unterschriebener Eigenständigkeitserklärung gespeichert sein. Zu dieser Moodle Seite gelangen Sie über die Moodle-Plattform des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen durch Wahl des Punktes „Studien-/Praxisarbeiten – TWIW20xx/TWIE20xx“.
Erfolgt die Abgabe nicht fristgerecht, wird die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet.
Ebenfalls zur Abgabefrist lassen Sie die identische finale Version Ihrer Studienarbeit der Betreuungsperson zukommen. Bitte vereinbaren Sie mit dieser, in welcher Form (gedruckt und/oder elektronisch) sie die Arbeit von Ihnen haben möchte. In der Regel erfolgt dies in Form eines gedruckten Exemplars.
5. Bewertung und Feedback durch die Betreuungsperson
Ihre Betreuungsperson bewertet Ihre Arbeit im Anschluss auf Basis des standardisierten Bewertungsschemas. Die Betreuungspersonen werden gebeten, Ihnen ein persönliches Feedback zur Arbeit zu geben, sofern Sie diesen Wunsch äußern. Das Gutachten soll spätestens 14 Tage nach Ende der Bearbeitungszeit im Sekretariat WIW vorliegen.
Grundsätzlich erbitten wir die Abgabe beider Bewertungsdokumente (Schema und Formular) zu den Arbeiten durch die Betreuungspersonen nur per Mail an abrechnung-wiw@dhbw-stuttgart.de , zu unterschreibende Dokumente scannen diese bitte mit Unterschrift ein oder signieren diese digital. Wir bitten, die Gutachten als pdf-Dateien zu verschicken mit der Namenskonvention Nachname_Vorname_T3100_[Schema;Formular] mit dem Namen der Studierenden.
Modul T3300 – Bachelorarbeit
1. Anmeldung der Bachelorarbeit
Die Anmeldung muss spätestens zu Anmeldefrist (s. Terminübersicht) mit dem dazu vorgesehenen speziellen Anmeldeformular erfolgen:
Der Dateinamen des dabei hochzuladenden Anmeldeformulars muss folgende Struktur aufweisen „Nachname_Vorname_Kurs_T3300.pdf“. Das Dokument muss ein aus einem Textverarbeitungsprogramm direkt umgewandeltes PDF sein. Beispiel: "Musterfrau_Marina_TWIE21A_T3300.pdf".
Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, wird die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet.
Achten Sie darauf, Problemstellung und Ziel sowie das geplante Vorgehen der Arbeit wirklich qualifiziert zu erläutern. Eine reine Gliederung unter "geplantes Vorgehen" ist keine Erläuterung! Beachten Sie auch die Hinweise in den Leitlinien unter 7.1 Anforderungen und Ablauf (der Bachelorarbeit).
2. Genehmigung der Bachelorarbeit und ggfs. Änderung der Anmeldung
Die DHBW wird Ihre Anmeldungen überprüfen und eine Freigabe erteilen oder Anregungen zur Themenstellung oder Formulierung aussprechen. Sie erhalten in jedem Fall eine explizite Rückmeldung per Mail. Sollten Anregungen zur Veränderung der Anmeldung gegeben werden, sind diese mit der Ausbildungsleitung und der betrieblichen Betreuungsperson zu besprechen und entsprechend aufzunehmen.
Im Lauf der Erarbeitung stellt sich gelegentlich heraus, dass die Arbeit nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann. Die Leitlinien schreiben für eine "mehr als geringfügige inhaltliche Änderungen" eine erneute Genehmigung der Arbeit vor. Ggfs. verändert sich auch die vorgesehene Betreuungsperson. Klären Sie inhaltliche Änderungen unbedingt zunächst im Partnerunternehmen und mit Ihrer akademischen Betreuungsperson. Dann melden Sie die Arbeit vollständig wie unter 1. beschrieben erneut an und schreiben Sie parallel eine erläuternde E-Mail an georg.fehling@dhbw-stuttgart.de. Setzen Sie in dieser Erläuterung Ihre Betreuungspersonen bitte cc:.
Kleine Änderungen, auch des Titels der Arbeit, nehmen Sie in Absprache mit den Betreuungspersonen bitte selbstständig vor.
3. Betreuungspersonen: Erst- und Zweitbetreuung
Die Bachelorarbeit wird von zwei Personen betreut: einer Person im Unternehmen (Erstbetreuung) sowie einer meist unternehmensexternen Person (Zweitbetreuung). Noch während der Theoriephase des 6. Semesters erhalten die Studierenden die Kontaktdaten der von der DHBW zugeordneten Person für die Zweitbetreuung.
Nehmen Sie mit dieser Betreuungsperson frühzeitig und selbstständig Kontakt auf und besprechen Sie mit diesem die Betreuungsmodalitäten. Seitens der Hochschule legen wir ein bis zwei Besprechungstermine zwischen den beiden Betreuungspersonen und den Studierenden im Partnerunternehmen nahe. Der erste Termin sollte in den ersten Bearbeitungswochen liegen, koordinieren Sie diesen möglichst frühzeitig.
Die Zweitbetreuungspersonen unterliegen in ihrer Aufgabe einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Hinweise zur Abwicklung für Betreuungspersonen finden Sie auch unter Informationen für Betreuungspersonen.
4. Bearbeitung
Im Hinblick auf Ihre Ausarbeitung beachten Sie bitte die Leitlinien. Beachten Sie insbesondere auch die Hinweise, die im Vorlesungsblock "Wissenschaftliches Arbeiten" gegeben werden, die Foliensätze finden Sie im Moodle.
5. Verlängerung und Rücktritt
Anträge auf Verlängerung bzw. Rücktritt von einer Bachelorarbeit mit gründlichen Erläuterungen dazu finden Sie im zentralen Informationsangebot der DHBW. Die ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie dann unverzüglich beim Prüfungsamt der Hochschule oder per Mail im Studiengang WIW direkt ein. Ansprechperson für Verlängerungs- und Rücktrittsanträge im Studiengang ist Prof. Fehling (s.u.).
Beachten Sie, dass im Fall einer Verlängerung oder eines Rücktritts das Ende Ihres Studiums nach dem in Ihrem Arbeitsvertrag ursprünglich festgesetzten Termin liegen kann - berücksichtigen ggfs. Sie unbedingt Punkt 2.3 Ihres DHBW-Studienvertrages.
6. Abgabe und Bewertung
Bearbeitungsbeginn für die Bachelorarbeit ist i. d. R. Mitte Juni. Abgabetermin ist deshalb meist Anfang September (s. Terminübersicht). Zum im Studienportal angegebenen konkreten Termin muss die finale Version in lesbarer elektronischer Form als ungeschütztes PDF-Dokument abgegeben werden. Laden Sie die Datei auf der dafür vorgesehenen Seite der Moodle Plattform mit der beschriebenen Namenskonvention und mit eingescannter unterschriebener Eigenständigkeitserklärung (keine digitale Unterschrift!) hoch. Zu dieser Seite gelangen Sie über die Moodle-Plattform des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen durch Wahl des Punktes "Studien-/Praxisarbeiten - TWIW20xx/Twie20xx".
Erfolgt die Abgabe nicht fristgerecht, wird die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet.
Ebenfalls zur Abgabefrist lassen Sie die identische finale Version Ihrer Bachelorarbeit den beiden Betreuungspersonen zukommen. Bitte vereinbaren Sie mit diesen, in welcher Form (gedruckt und/oder elektronisch) sie die Arbeit von Ihnen haben möchten. In der Regel erfolgt dies in Form eines gedruckten Exemplars.
Die schematische Bewertung und die Erläuterung zur Bewertung (siehe "Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten") der beiden Betreuungspersonen sollten baldmöglichst nach Abgabe, spätestens bis zur Frist Ende September (s. Terminübersicht) im Sekretariat WIW vorliegen.
Grundsätzlich erbitten wir die Abgabe beider Bewertungsdokumente (Schema und Formular) zu den Arbeiten durch die Betreuungspersonen nur per Mail an: abrechnung-wiw@dhbw-stuttgart.de , zu unterschreibende Dokumente scannen diese bitte mit Unterschrift ein oder signieren diese digital. Wir bitten, die Gutachten als pdf-Dateien zu verschicken mit der Namenskonvention Nachname_Vorname_T3300_[Schema;Formular] mit dem Namen der Studierenden.
7. Endgültiger Titel Ihrer Bachelorarbeit
Nach Upload Ihrer Bachelorarbeit bitten wir Sie, uns noch für den Zeugnisdruck den finalen Titel Ihrer Arbeit hochzuladen. In der Bachelorurkunde wird der Titel Ihrer Abschlussarbeit mit abgedruckt. Bitte geben Sie den Titel sorgfältig ein! Wir übernehmen den Titel so, wie wir ihn von Ihnen bekommen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Georg Fehling