Skip to main content

Studienkosten & Finanzierung

Unsere Studierenden erhalten die Zahlungsinformation per Post/E-Mail. Bitte prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren E-Mail Posteingang und auch Ihren Spamordner. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise aus dem Präsidium der DHBW!

Wichtige Informationen zum Wintersemester 2024/2025:

Bitte bezahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang/Mitte September zugestellt. Bitte prüfen Sie den Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie den DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.

Falls Sie bis zum Semesterbeginn 01.10 oder 01.04 noch keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, melden Sie sich bitte an die gebuehren@dhbw-stuttgart.de.

Die Zahlungsinformation vom Gebührenmanagement über die Studienbeiträge Wintersemester 2024/2025, erhalten alle Bestands-Studierenden auf Ihr Lehre E-Mail- Konto der DHBW Stuttgart. Des Weiteren können Sie die Zahlungsinformation auch über das Notensystem Dualis Web-Client downloaden. Die Erstsemester erhalten die Zahlungsinformation auf die private Mail-Adresse.

Beachten Sie: Der E-Mailversand kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen. Bei einer eingerichteten Weiterleitung könnte die E-Mail in Ihren Spamordner gelandet sein. 

Für die Zweitstudiengebührenbescheide und Internationale Studiengebührenbescheide erfolgt ein separater Versendungslauf per Post.

Verwaltungskostenbeitrag

In Baden-Württemberg wird für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro zu Beginn eines jeden Studienjahres (1.10.) fällig.

Studierendenwerksbeitrag

Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Stuttgart ist ab dem Wintersemester 24/25 je Studienjahr ein Beitrag von 193 € fällig.

Zahlungstermine sind stets

  • 1. Oktober für Wintersemester

Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags

Gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart §3, Abs. (3) kann der Beitrag nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden. Weitere Informationen finden Sie hierzu in der Beitragsordnung des Studierendenwerks .

Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag (siehe Rückerstattung Studierendenwerksbeitrag) unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist aus der Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerks zu entnehmen.

Informationen zu den Ticket-Angeboten für den öffentlichen Nahverkehr

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft (im Folgenden Studierendenschaft) der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studierendenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung.

Der zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt 12 Euro für das Studienjahr 2024/2025 und wird zum 01.10.2024 fällig.

Studiengebühren für ein Zweitstudium und für internationale Studierende

Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 Euro/Semester. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei. Weitere Informationen zu den Studienkosten.

Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen. Die Studiengebühr für internationale Studierende beträgt 1.500 Euro/Semester. Internationale Studierende, die eine inländische (in Deutschland erworbene) Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Weitere Informationen zu den Studienkosten und Beiträgen 

Mahngebühren

Im Falle einer schriftlichen Mahnung erhebt die Landesoberkasse (LOK) eine Mahngebühr.

Zahlungsverzug

Gemäß § 62 Abs. 2  Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen.

Zahlungsmodalität

Mit Erhalt der Zahlungsinformation werden die Zahlungsmodalitäten und unsere Bankverbindung bekanntgegeben. Bitte zahlen Sie die Studienbeiträge fristgerecht bis zum oben genannten Fälligkeitstermin (maßgeblich ist hier der Zahlungseingang zum Fälligkeitstermin) unter Angabe Ihres persönlichen Verwendungszweckes bzw. Rechnungsnummer auf das Konto ein, das Ihnen per Zahlungsinformation mitgeteilt wurde.

Bei Zahlungen aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung. Die Gebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.

Grundsätzlich erhalten Sie bei Überweisungen an die DHBW Stuttgart einen Verwendungszweck bzw. eine Rechnungsnummer von uns, womit Ihre Zahlung automatisch zugeordnet werden kann. Bitte achten Sie bei Erhalt einer Zahlungsinformation auf den dort angegebenen Verwendungszweck (Rechnungsnummer). Geben Sie bitte unbedingt nur den angegebenen "Verwendungszweck" auf Ihrer Überweisung an, ohne jegliche sonstigen Zusätze bzw. interne Rechnungsnummern und Vermerke.

Hinweis: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einem Betrag überwiesen werden.

Ansprechperson