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FAQs zu den Studierendenbeiträgen

Benachrichtigung

Ja, alle Studierende erhalten nach der Immatrikulation ein Infoschreiben/eine Zahlungsinformation per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsinformation ausschließlich elektronisch erfolgt. Die Erstsemester erhalten das Infoschreiben/die Zahlungsinformation auf Ihr privates E-Mail- Konto. Die höheren Semester erhalten die Zahlungsinformation auf Ihr Lehre E-Mail-Konto. Bitte warten Sie mit der Zahlung den Zugang dieser Information ab! 

Leider ist das technisch nicht möglich. Gerne können Sie bei uns unter gebuehren@dhbw-stuttgart.de nachfragen, ob Ihre Zahlung eingegangen ist.

Nein, in der Regel sind Sie für die Archivierung Ihrer Unterlagen selbstverantwortlich. Sollte das Erstsemesterschreiben auf dem Postweg verloren gegangen sein, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Ein erneuter Versand der Zahlungsinformation per Mail ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Zahlung

Bitte überweisen Sie, unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks, an das Konto der DHBW. Die Bankverbindung und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie Ihrer Zahlungsinfo.

Nur mit der Angabe des Verwendungszwecks (Matrikelnummer STG Nachname Vorname) kann Ihre Zahlung zugeordnet werden. Legen Sie keine Daueraufträge an! Die Beiträge können sich jedes Semester ändern. Sollte Ihr Dualer Partner die Beiträge übernehmen, darf die Zahlung – aufgrund der Zuordnung - nicht in Sammelüberweisung erfolgen.

Zahlungstermine sind:

  • Wintersemester: 01.10. 
  • Sommersemester: 01.04.

Ja, da Sie weiterhin an unserer Hochschule immatrikuliert sind (kein Auslandssemester), werden die Beiträge vollumfänglich fällig. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie u. A. beim Studierendenwerk.

Bitte lassen Sie uns unter gebuehren@dhbw-stuttgart.de einen Zahlungsnachweis zukommen (Foto bzw. Screenshot der Überweisung).

Prüfen Sie Ihren Kontostand – eventuell hat die Landesoberkasse (LOK) Ihnen den geringen Betrag bereits wieder zurück überwiesen. Falls nicht, weisen Sie einfach unter dem bekannten Verwendungszweck den offenen Restbetrag an. Eine Benachrichtigung an uns ist nicht notwendig. Vermeiden Sie unbedingt im Verwendungszweck Zusätze, wie z. B. „Restzahlung“!

Ja, die Rücküberweisung erfolgt automatisch über die Landesoberkasse (LOK). Sollten Sie keinen Zahlungseingang vermerken, kontaktieren Sie uns bitte unter gebuehren@dhbw-stuttgart.de

Generell ist das kein Problem, solange der Verwendungszweck genauso angegeben wird, wie wir ihn vorgeben. Bitte weisen Sie Ihren Betrieb darauf hin, dass pro Studi nur Einzelüberweisungen möglich sind! Sammelüberweisungen werden nicht akzeptiert und an den Einzahler zurück überwiesen!

Bei einer verspäteten Zahlung, nach dem 01.10. / 01.04., erhalten Sie von der Landesoberkasse (LOK) eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen. Bitte beachten Sie, dass die LOK im 14-tägigen Rhythmus mahnt. Bei einer Nichtzahlung gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen. Nach der Mahnung durch die Landesoberkasse wenden Sie sich bei Rückfragen bitte immer mit Angabe des Namens, Matrikelnummer, dem zugehörigen Standort der DHBW und ihrem Anliegen an die E-Mailpoststelle@lok.bwl.de.

Nachweis

Nein, generell stellen wir als Hochschule keine Rechnungen aus. Übernimmt der Betrieb die Beiträge geht er auf eine Schuld Dritte ein. Aus Datenschutzgründen dürfen keine Zahlungsinformationen auf den Dualen Partner ausgestellt werden. Sie als Studierende sind bei uns immatrikuliert, somit zahlungspflichtig und unser Ansprechpartner.

Nur in Ausnahmefällen. Die Beiträge werden kraft Gesetzes fällig! Als Zahlungsnachweis genügen unsere Infoschreiben in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug. Sollten Sie dennoch eine Quittung benötigen, senden Sie eine entsprechende Anfrage an gebuehren@dhbw-stuttgart.de. Die Bescheinigung kann nur gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Für immatrikulierte Studierende ist das eine Höhe von 12,00 € und für ehemalige Studis ist das eine Höhe von 30,00 €.