Fakultät Sozialwesen: Anleitungstagung zum Thema Kinderrechte
Im Mittelpunkt der Tagung stand die UN-Kinderrechtskonvention, weil die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Konvention auch im Grundgesetz verankert werden soll. Mit der 30 Jahre alten Konvention wurden erstmals Kinder als Subjekte eigenen Rechts in völkerrechtlich verbindlicher Weise anerkannt.
Den Hauptvortrag hielt Dr. Lothar Krappmann. Sein Vortrag machte die historische Entwicklung der Kinderrechte und zähen Bemühungen derer deutlich, die den Kindern einen eigenen Stellenwert geben und sie nicht nur unter den Menschenrechten subsumiert wissen wollten.
Im Anschluss an den Vortrag gaben in den „Blitzlichtern aus der Praxis“ vier Praxisexpertinnen und Praxisexperten Einblicke in ihr Arbeitsfeld und in die konkrete Umsetzung von Kinderrechten und Kinderbeteiligung: Cordula Bächle-Walter stellte die Methode des Jugendparlaments in der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort vor. Für das Jugendamt Stuttgart betonte Ulrike Kieninger die Bedeutung der Partizipation der Kinder- und Jugendlichen für die Kommune Stuttgart. Uwe Bodmer, Vorstand des Kinderschutzbundes Stuttgart, legte die Position des Kinderschutzbundes dar und betonte die Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Beate Staatz, Sozialpädagogin beim Kinderschutzbund stellte das Projekt „Kind im Zentrum“ vor, in dem Kinder bei Begleitetem Umgang unterstützt werden.
Organisiert wurde die Anleitungstagung von Prof. Dr. Christiane Vetter und Prof. Dr. Anne-Katrin Schührer.