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Learning Agreements

Erstellung eines Learning Agreements

1. Sichtung und Auswahl von Lehrveranstaltungen, die an der jeweiligen Hochschule angeboten werden und den erforderlichen Modulbereichen zugeordnet werden können. Hierbei unterstützt Sie die Studienreferentin von BWL-IB sehr gerne.

2. Abstimmung des Learning Agreements mit der Studienreferentin und Genehmigung durch die Studiengangsleitung.

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie für alle ausgewählten Lehrveranstaltungen Modulbeschreibungen vorlegen. Anhand dieser Beschreibungen können wir vom Studiengang prüfen, ob ein Kurs, wie z. B. „Money and Banking“ an der „Providence University Taiwan“, tatsächlich jene Inhalte umfasst, die in unserem Modulhandbuch im 4. Semester (Makroökonomie/Geld und Währung) aufgeführt sind.

Die Modulbeschreibungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Modulhandbuch:

3. Fertigstellung des Learning Agreements inklusive aller erforderlichen Unterschriften in Absprache mit der Studienreferentin (erfolgt Mitte/Ende des 3. Semesters – Prozess wird von der Studienreferentin angestoßen).

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Das beigefügte Dokument beschreibt im Detail und anhand von „Fällen“, wie die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt und was dabei genau zu beachten ist.

Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch!

Grundsätzlich gilt ab JG 2018:

  1. Sie müssen im Ausland mindestens 3 von 7 Kernmodulen belegen.
  2. Das Kernmodul BWL/Personalwirtschaft, Organisation und Projektmanagement muss im Ausland belegt werden. Dabei sollte mindestens einer der beiden Themenbereiche abgedeckt werden. Grund: Es handelt sich um ein 1-semestriges Modul. Prüfungsleistungen werden daher nur im 4. Semester erbracht. Hochschulen im Ausland, die dies nicht gewährleisten können, werden vom Studiengang nicht zugelassen und können somit nicht ausgewählt werden.
  3. Sie müssen im Ausland mindestens 24 ECTS erwerben, um den erforderlichen Workload nachzuweisen.
  4. Können Kernmodule im Ausland nicht belegt werden bzw. nicht ausreichend inhaltlich abgedeckt werden, so werden die fehlenden Inhalte durch sog. Crashkurse im 5. Semester an der DHBW abgedeckt. Ob ein Crashkurs belegt werden muss oder nicht, wird verbindlich im Learning Agreement festgeschrieben. Sofern ein Crashkurs zu belegen ist, besteht Teilnahmepflicht.

Muster Learning Agreements

Die zur Verfügung gestellten Muster Learning Agreements dienen Ihrer Erstinformation und Übersicht.

Vorlage Learning Agreement zur Abstimmung des Auslandssemesters

1. Schritt:

Bitte füllen Sie das Dokument aus und senden Sie es neben den Modulbeschreibungen/Credits zu Ihren Kursen, die Sie im Ausland belegen möchten, an die Studienreferentin: kerstin.sauer@dhbw-stuttgart.de.

2. Schritt: 

Abstimmung des Learning Agreements zusammen der Studienreferentin.

3. Schritt:

Das vorläufige Learning Agreement  wird spätestens vor Antritt des Auslandssemesters von der Studiengangsleitung, von dem/der Studierenden und vom Dualen Partner (Ausbildungsleiter*in) in der genannten Reihenfolge unterzeichnet. Genaue Informationen dazu erhalten Sie im Vorfeld von der Studienreferentin.

Wichtige Informationen zur Finalisierung des Learning Agreements

1.Bestätigung des Learning Agreements durch die Gasthochschule:

a) Bitte denken Sie daran, dass Sie sich Ihr Learning Agreement von Ihrer Gasthochschule bestätigen lassen, d.h. Unterschrift und ggf. Stempel.

b) Bitte schicken Sie dann eine Kopie bzw. E-Mail mit Ihrem eingescannten Learning Agreement an die Studienreferentin: kerstin.sauer@dhbw-stuttgart.de.

c) Nach Ihrer Rückkehr bzw. spätestens, wenn Sie wieder an der DHBW sind, reichen Sie bitte das unterschriebene Learning Agreement im Original (entweder in Papierform oder elektronisch) im DHBW-Studiengangsbüro (bei Frau Kling) ein.

d) Ebenso notwendig für die Anerkennung Ihrer Noten ist die Einreichung (im Studiengangsbüro bei Frau Kling) des offiziellen Transcript of Records, d. h. im Original mit Unterschrift/Stempel der Gasthochschule. Sofern die Gasthochschule nur noch elektronische Notenbescheinigungen ausstellt, dann sollten diese von der Gasthochschule direkt an uns geschickt werden. Die Notenbescheinigung sollte stets nach Erhalt sobald wie möglich im Studiengangsbüro eingereicht werden. 

Wichtig:

  • Ohne unterschriebenes Learning Agreement und offizielles ToR können wir Ihre Noten nicht in Dualis eingeben (keine Anrechnung Ihrer Prüfungsleistungen aus dem Ausland).
  • Die Einreichung der beiden Dokumente muss vor Beginn des 5. Theoriesemesters erfolgen. Nur wenn das 4. Semester und damit das 2. Studienjahr abgeschlossen wurde, können Sie das 5. Semester beginnen. 

2. Änderung des Learning Agreements:

Sollte in Ihrem Fall eine Änderungen bei der Belegung der Vorlesungen notwendig werden (z. B. Kurs kommt nicht zustande, Überschneidung im Stundenplan, Kurs bereits überbucht), sind Sie verpflichtet, diese Änderungen, die eine Änderung Ihres Learning Agreements zur Folge haben, mit uns abzustimmen. Dies ist nicht notwendig in den Fällen, in denen bereits von vornherein Alternativen im Learning Agreement aufgeführt und von der Studiengangsleitung genehmigt wurden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass wir Ihre Kurse nicht anerkennen können und Sie dadurch (mindestens) ein Semester verlieren.

Bitte schicken Sie, im Falle einer erforderlichen Änderung, die Modulbeschreibung Ihres alternativ in Betracht kommenden Kurses mit. Lassen Sie sich ggf. hierzu vor Ort beraten. Ein sog. „Academic Advisor“ steht Ihnen an vielen Universitäten diesbezüglich unterstützend zur Seite.

Nach erfolgter Abstimmung mit der Studienreferentin und Genehmigung des modifizierten Learning Agreements durch die Studiengangsleitung lassen Sie sich dieses dann bitte, wie oben unter 1. beschrieben, bestätigen.

Sofern Sie hierbei Unterstützung benötigen oder Fragen zum Prozess haben, wenden Sie sich bitte an die Studienreferentin.