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Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Prüfungsleistungen

Zukünftige Studierende der DHBW Stuttgart haben die Möglichkeit, sich Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, auf Antrag anerkennen zu lassen (§35 LHG). Voraussetzung hierfür ist, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Inhalt, Umfang, Anforderungen, Lernergebnisse) kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die an der DHBW ersetzt werden sollen.

Für den Anerkennungsprozess ist es notwendig, dass Sie modulbezogen Studiengangsdokumente aus Ihrem Vor- bzw. Erststudium einreichen, die neben den Studieninhalten, der Prüfungsform, den Vorlesungseinheiten und ECTS auch die Lernergebnisse ausweisen.

Auf der Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen wird ein Vergleich der erworbenen Kompetenz mit den Kompetenz-Anforderungen des DHBW-Moduls, für das die Anerkennung erfolgen soll, vorgenommen.

Die Anerkennung ist nicht möglich, wenn ein wesentlicher (Niveau-)Unterschied festgestellt wird. Dies kann z. B. auch der Fall sein, wenn bei Hochschulen feststellbare und dokumentierte Qualitätsdefizite bestehen.

Anerkennung findet grundsätzlich auf Modulebene statt. Eine Teilanerkennung ist nur in Ausnahmen möglich, wenn eine Trennung der Prüfungen vorgesehen ist.

Bei der Anerkennung werden die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Sind die Notensysteme nicht vergleichbar, so werden die Noten nach der Modifizierten Bayerischen Formel umgerechnet. Liegen keine Noten vor, wird der Vermerk "bestanden" aufgenommen; eine Einbeziehung in die Berechnung der Gesamtnote erfolgt nicht (§9 StuPrO).

Grundsätzlich gilt, dass Ihre eingereichten Unterlagen so aussagekräftig sein müssen, dass
allein auf ihrer Grundlage davon auszugehen ist, dass eine positive Anerkennungsentscheidung erfolgt. Bitte beachten Sie deshalb, dass nur ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einem bzw. mehreren eingereichten Formular/en Anerkennung einer Prüfungsleistung bearbeitet werden.

Anerkennungsschritte

1. Hinweis: Der Anerkennungsprozess muss spätestens 4 Wochen vor dem DHBW-Prüfungstermin begonnen worden sein. Es empfiehlt sich deshalb, die Anerkennung gleich zu Beginn des Studiums zu beantragen. Dies gilt insbesondere der Gesamtübersicht und evtl. Abwägung wegen, wenn viele Leistungen anerkannt werden sollen. Nach erfolgtem Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen. Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.

2. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen in Papierform per Post ein:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular (PDF)
  • je Modul bzw. Prüfungsleistung das ausgefüllte Formular Anerkennung einer Prüfungsleistung (PDF),
  • die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der die Leistung erbracht wurde,
  • das Modulhandbuch bzw. die jeweilige Modulbeschreibung aus dem Vorstudium,
  • das von der Hochschule beglaubigte oder amtlich beglaubigte Transcript of Records bzw. die Notenbescheinigung im Original.

3. Das Service- und Informationszentrum Fakultät für Wirtschaft und Gesundheit (SIZ) sichtet Ihre Unterlagen und bereitet sie für die Anerkennungsentscheidung auf.

4. Die Studiengangsleitung trifft die Anerkennungsentscheidung.

5. Sie erhalten das Ergebnis der Anerkennungsentscheidung in schriftlicher Form ca. 4 Wochen nach Eingang der Antragstellung.

Bitte reichen Sie zu Beginn des jeweiligen DHBW-Semesters die Anerkennungsentscheidung mit der genehmigten Notenanrechnung an das SIZ bzw. teilen Sie dort schriftlich oder per E-Mail mit, welche anerkannte Prüfungsleistung für Ihr Studium an der DHBW übernommen werden soll. Das Notenergebnis wird daraufhin übertragen.

Für Rückfragen zur getroffenen Anerkennungsentscheidung wenden Sie sich bitte das SIZ (E-Mail: servicezentrum-wirtschaft@dhbw-stuttgart.de bzw. Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, Service- und Informationszentrum Fakultät für Wirtschaft und Gesundheit, Rotebühlstr. 133, 70197 Stuttgart).

Das Anerkennungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren mit Rechtsmittelbelehrung.